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Vorlage - V18/400/HA  

Betreff: Erlass einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
24.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Bisher sind die Höhen der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige in § 13 der Hauptsatzung geregelt.

 

Im Kontext mit Beratung der Anpassung der Entschädigungsregelungen für ehrenamtliche Tätige hatte der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2018 angeregt, die Aufwandsentschädigungen zukünftig in einer separaten Satzung festzulegen.

 

Zudem bestand Konsens, dass die zum 01.01.2011 im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossene 10%ige Kürzung der Aufwandsentschädigungen aufzuheben ist.

 

Darüber hinaus sollten die Regelungen insgesamt überprüft und ggf. modifiziert werden. Hierzu sollte ein Arbeitskreis gebildet werden. Der Arbeitskreis, bestehend aus Mitgliedern der Fraktionen und der Verwaltung, hat am 19.07.2018 getagt und beiliegenden Satzungsentwurf erarbeitet.

 

Für die bisher in absoluten Zahlen festgelegten Entschädigungen für die Stellvertretenden des Bürgervorstehers und der Bürgermeisterin, für die Mitglieder des Hauptausschusses, für die Dorfvorsteher etc. werden nunmehr Entschädigungshöhen mit prozentualer Anknüpfung an die Entschädigung nach § 4 der Entschädigungsverordnung (= 517,00 Euro) vorgeschlagen.

 

Beibehalten werden soll die Vorschrift, dass die Entschädigungen, die in Vomhundertsätzen eines bestimmten Wertes zu berechnen sind, auf volle Euro-Beträge abzurunden sind.

 

Danach ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

 

Funktion

Entschädigung bisher

Entschädigung neu

Bürgervorsteher, mtl.

466,00

517,00

1. stellv. Bürgervorsteher/in, mtl.

27,00

51,00

2. stellv. Bürgervorsteher/in, mtl.

13,00

25,00

1. stellv. Bürgermeister, mtl.

180,00

258,00

2. stellv. Bürgermeister, mtl.

27,00

51,00

3. stellv. Bürgermeister, mtl.

13,00

25,00

Fraktionsvorsitzende, mtl.

139,00

258,00

stellv. Fraktionsvorsitzende

9,00

15,00

Vorsitzender Hauptausschuss, mtl.

166,00

186,00

Mitglied d. Hauptausschusses, mtl.

139,00

155,00

Dorfvorsteher/in, mtl.

58,00

103,00

Seniorenbeiratsvorsitzende, mtl.

58,00

103,00

Behindertenbeauftragter, mtl.

58,00

103,00

Gemeindevertreter/in

Aufwandentschädigung, mtl.

36,00

41,00

Gemeindevertreter/in

Sitzungsgeld

20,00

23,00

Sitzungsgeld wählbare Bürgerinnen, Mitglieder der Dorfvorstände und Beiräte

29,00

33,00

Sitzungsgeld für Mitglieder von Arbeitskreisen (ausgenommen Gemeindevertr. und wählbare Bürger/innen)

0,00

16,00

 

 

 

 

Die vorgeschlagenen Erhöhungen führen zu einem Mehraufwand von monatlich ca. 2.200 Euro resp. jährlich von ca. 26.400 Euro.

 

 

Zudem werden für den Bereich der freiwilligen Feuerwehren infolge der geänderten Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) folgende Anpassungen vorgeschlagen:

 

 

Funktion

Entschädigung bisher

Entschädigung neu

Gemeindewehrführer/in oder Ortswehrführer/in zwischen 15.000 und 20.000 EW,  mtl.

279,00

306,00

stellv. Gemeindewehrführer/in oder stellv. Ortswehrführer/in zwischen 15.000 und 20.000 EW, mtl.

139,50

229,00

Ortswehrführer/in  oder Gemeindewehrführer/in bis 1.000 EW, mtl.

47,66

157,00

Stellv. Ortswehrführer/in oder stellv. Gemeindewehrführer/in      bis 1.000 EW, mtl.

23,83

117,00

Ortswehrführer/in oder Gemeindewehrführer/in zwischen 5.000 und 7.500 EW, mtl.

63,33

209,00

stellv. Ortswehrführer/in oder stellv. Gemeindewehrführer/in zwischen 5.000 und 7.500 EW, mtl.

31,66

156,00

 

 

Bisher durfte die Entschädigung für Ortswehrführer/innen maximal 1/3 der Entschädigung der Gemeindewehrführung betragen. Diese Kürzungsvorschrift ist rückwirkend zum 01.01.2018 entfallen. Zudem waren die Entschädigungen für stellvertretende Gemeindewehr- und Ortswehrführer/innen auf 50% der Entschädigung des Wehrführers begrenzt. Die Grenze liegt nun bei 75%.

 

Dadurch entstehen insbesondere bei den Ortswehrführerinnen und Ortswehrführern bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern relativ ausgeprägte Anhebungen. Insgesamt steigen die Kosten für die Wehrführungen um  monatlich 2.500 Euro bzw. 30.000 Euro p.a..

 

Die Angelegenheit ist vom Hauptausschuss am 06.09.2018 vorberaten worden. Der Hauptausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 


Beschlussvorschlag:

1)      Die Entschädigungssatzung für die Gemeinde Stockelsdorf wird auf der Basis des beiliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und zu veröffentlichen.

2)      Die Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist rückwirkend vom 01.06.2018 von bisher 36,00 auf 40,90 Euro festzusetzen.

3)      Die Betreuer/innen der Partnerschaften mit Okonek und Le Portel erhalten ab 2018 eine jährliche Aufwandsentschädigung von 150,00 Euro (bisher 135,00).

4)      Die ehrenamtliche Gemeindearchivarin bzw. der ehrenamtliche Gemeindearchivar erhält rückwirkend ab 01.06.2018 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 127,00 Euro (bisher: 115,00 Euro).

5)      Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Sprecherin / den Sprecher der Lottiner ist mit Ablauf des 31.12.2018 einzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Entschädigungssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entschädigungssatzung Gemeinde Stockelsdorf (19 KB)