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Vorlage - V18/423/BA  

Betreff: Baumaßnahmen Feuerwehr Horsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:-10- Stefan Köhler, 60.41 Stefan Middeler
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
04.09.2018 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Dorfgemeinschaftsraum soll barrierefrei erreichbar sein. Im Bereich des PKW-Parkplatzes für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Horsdorf ist einer von sechs notwendigen Parkplätzen in behindertengerechten Abmessungen vorgesehen.

 

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung für den Erweiterungsbau wird ein behindertengerechtes WC berücksichtigt.

 

 

Begründung:

 

  1. Anlass

 

Am 13.04.2018 ereignete sich ein Brand im Feuerwehrgerätehaus Horsdorf. Dabei ist nicht nur das darin befindliche Feuerwehrfahrzeug ausgebrannt, sondern auch das Feuerwehrgerätehaus erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden.

 

Um das Gebäude weiterhin als Feuerwehrgerätehaus nutzen zu können, wird eine umfassende Sanierung erforderlich. Die HFUK Nord (Feuerwehr-Unfallkasse für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) hat in ihrer Stellungnahme vom 14.05.2018 darauf hingewiesen, dass bei notwendigen Umbaumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern der aktuelle Stand der Technik zu berücksichtigen ist.

 

Die von der HFUK geforderten Maßnahmen sind im aktuellen Gebäudekomplex nicht durchgängig umsetzbar. Sowohl die Vorgaben der HFUK als auch eine gestiegene Mitgliederzahl der FF Horsdorf machen einen Anbau an den bestehenden Gebäudekomplex dringend erforderlich.

 

Die FF Horsdorf verfügt aktuell über 29 aktive Feuerwehrkameradinnen- und kameraden. Dabei handelt es sich um 23 männliche und 6 weibliche Mitglieder.

 

 

  1. Flächenbedarf

 

Eine bauliche Erweiterung des Bestandsgebäudes ist nach Abstimmung mit der benachbarten Grundstückseigentümerin nur in süd-östlicher Richtung, d.h. an der Gebäuderückseite des Feuerwehrgerätehauses, vorstellbar.

 

Die räumlichen Anforderungen der Feuerwehr können voraussichtlich im Bestandsgebäude erfüllt werden, wenn u.a. der bisherige Schulungsraum zu Umkleidebereichen umgebaut wird.

Die Schulungsveranstaltungen der Feuerwehr Horsdorf würden in dem angebauten, zukünftigen Dorfgemeinschaftsraum erfolgen können.

 

In der Dorfschaft Horsdorf sind aktuell 182 volljährige Personen gemeldet. Demnach ist für die üblichen Dorfveranstaltungen eine Saalgröße von ca. 100 m² für 80-90 Personen angemessen.

 

Zudem wären Lagerflächen für die Feuerwehr, eine Teeküche, ein Stuhllager, Garderoben- und ein WC-Bereich zu berücksichtigen, sodass ein Anbau in 1-geschossiger Bauweise eine Grundfläche von ca. 187 m² erreichen würde.

 

Der erforderliche Flächenankauf beläuft sich demnach auf ca. 189 m² unter Berücksichtigung eines umlaufenden, 3m breiten Grenzabstandes zum Nachbargrundstück.

Der Grenzabstand kann ggf. reduziert werden, sofern die dann auf dem Nachbargrundstück

liegenden Abstandsflächen per Baulast abgesichert werden.

 

Das derzeitige Grundstück des Feuerwehrgerätehauses würde somit von 721 m² auf ca. 910 m²

vergrößert werden.

 

 

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Auf Basis der Beschlussfassung dieser Vorlage wird die Verwaltung das Raumprogramm und den zu erwartenden Kostenrahmen konkretisieren.

 

Darauf aufbauend wird ein Vorentwurf erarbeitet und die Machbarkeit der beabsichtigten Erweiterung in bauordnungsrechtlicher Hinsicht näher geprüft. Der Vorentwurf nebst geschätztem Kostenrahmen wird dann dem UBPöS zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

 

Die für die Planung voraussichtlich erforderlichen Mittel werden in der Haushaltsplanung für 2019 berücksichtigt. Die Baukosten sollen über eine VE bereitgestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, Zuschussanträge zu entsprechenden Förderprogrammen zu stellen, die einerseits den Umbau der Feuerwehr und andererseits den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses betreffen.

 

Ferner werden mit der benachbarten Grundstückseigentümerin vorab Verkaufsverhandlungen geführt.

 

Einzelheiten zur Maßnahme und zu den Kosten werden in der Sitzung erläutert.


Beschlussvorschlag:

 

Der vorgestellten Konzeption zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Horsdorf wird im Grundsatz zugestimmt. Das Raum- und Bauprogramm soll erarbeitet und dem UBPöS zur weiteren Entscheidung vorgestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Lageplan M 1:500, 18-08-24_FW_horsdorf_erweiterung.pdf

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 18-08-24_FW_horsdorf_erweiterung (73 KB)