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Vorlage - V18/432/BA  

Betreff: Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 84 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
24.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Nicht relevant

 

 

Hinweis:

Der Hauptausschuss hat am 06.09.2018 zugestimmt, über den Aufstellungsbeschluss aufgrund der Eilbedürftigkeit (siehe anliegende Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arndt (Anlage 3) direkt in der Gemeindevertretung zu beraten.

 

 

Begründung:

Das Land Schleswig-Holstein stellt zurzeit die Neuaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie auf. In dem im Dezember 2016 vorgelegten 1. Entwurf waren auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf  vier neue Gebiete zusätzlich zu dem bestehenden Windpark bei Obernwohlde vorgesehen. Die Gemeinde Stockelsdorf hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass weitere Windkraftgebiete zusätzlich zum bestehenden Windpark nicht für verträglich gehalten werden.

Ende August 2018 wurde der zweite Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der Regionalpläne durch die Landesregierung beschlossen. Das Beteiligungsverfahren hierzu beginnt am 04.09.2018 und endet am 03.01.2019. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird vom Land entschieden, ob es noch ein drittes Anhörungsverfahren geben wird. Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf sind im jetzigen Entwurf nur noch zwei der bisherigen vier neuen Gebiete enthalten. Beide wurden gegenüber dem ersten Entwurf verkleinert.

 

Um eine Feinsteuerung der regionalplanerischen Vorgaben zu sichern, stellt die Gemeinde Stockelsdorf für beide Gebiete Bebauungspläne auf. Die Aufstellungsbeschlüsse werden parallel zum Beschluss über die Veränderungssperre gefasst. Da für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau) (Bebauungsplan Nr. 84, s. Anlage 1) bereits ein Vorhabenträger vorhanden ist und Bestrebungen bestehen, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vor Inkrafttreten des Regionalplanes zu stellen, sieht die Verwaltung hier das Erfordernis für eine Sicherung der Planung. Es wird daher empfohlen, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das betroffene Areal zu beschließen. Ohne diese Veränderungssperre bestünde die Gefahr, dass die Ziele der Bauleitplanung durch die tatsächliche Entwicklung nicht mehr umsetzbar sein würden.

 

Es wird empfohlen, den beiliegenden Satzungsentwurf (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

1.Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“  für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau) wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügte Entwurf  (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.

2.Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84

Anlage 2: Veränderungssperre

Anlage 3: Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arndt

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen 1 - 3 (687 KB)