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Vorlage - V18/434/BA  

Betreff: Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung - "Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf" für das Gebiet nordwestlich der Dorfschaft Pohnsdorf, östlich der Dorfschaft Dissau, südlich der Dorfschaft Curau und westlich der L 184
- Aufstellungsbeschluss –
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
24.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Hinweis:

Der Hauptausschuss hat am 06.09.2018 zugestimmt, über den Aufstellungsbeschluss aufgrund der Eilbedürftigkeit (siehe anliegende Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arndt (Anlage 4)) direkt in der Gemeindevertretung zu beraten.

 

 

Begründung:

Das Land Schleswig-Holstein stellt zurzeit die Neuaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie auf. In dem im Dezember 2016 vorgelegten 1. Entwurf waren auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf  vier neue Gebiete zusätzlich zu dem bestehenden Windpark bei Obernwohlde vorgesehen (s. Anlage 1). Die Gemeinde Stockelsdorf hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass weitere Windkraftgebiete zusätzlich zum be-stehenden Windpark nicht für verträglich gehalten werden.

 

Ende August 2018 wurde der zweite Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der Regionalpläne durch die Landesregierung beschlossen. Das Beteiligungsverfahren hierzu beginnt am 04.09.2018 und endet am 03.01.2019. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird vom Land entschieden, ob es noch ein drittes Anhörungsverfahren geben wird. Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf sind im jetzigen Entwurf nur noch zwei der bisherigen vier neuen Gebiete enthalten. Beide wurden gegenüber dem ersten Entwurf verkleinert (s. Anlage 2). In der Anlage 3 sind die beiden neuen Gebiete noch einmal separat dargestellt. Es handelt sich nunmehr um Vorranggebiete, in denen auf Regionalplanebene der Vorrang der Windenergienutzung bestimmt wird.

 

Für eine Feinsteuerung der regionalplanerischen Vorgaben empfiehlt die Verwaltung zur Sicherheit, für die auf Stockelsdorfer Hoheitsgebiet liegende Eignungsfläche PR3_OHS_081,   den Bebauungsplan Nr. 85 „Fläche für Windenergie  in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nordwestlich  der Dorfschaft Pohnsdorf, östlich der Dorfschaft Dissau, südlich der Dorfschaft Curau und westlich der L 184 zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung aufzustellen, siehe auch die anliegende Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arndt (Anlage 4). Zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 85 siehe Vorlage V18/433/BA.

 

Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Der Geltungsbereich für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung -  ist im beiliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 5).

 

Unabhängig davon wird die Verwaltung auf Basis der bisherigen Beschlusslage eine Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren abgeben.

 

Zur Zeit ist der betreffende Bereich nach § 35 BauGB zu beurteilen, in dem Windenergieanlagen grundsätzlich als privilegierte Vorhaben zulässig sind (§35 Abs. 1 Nr. 5).

 

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Anlage 6).

 

Auf den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 26.07.2011 zur möglichen Be-fangenheit von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wird hingewiesen (s. Anlage 7).


Beschlussvorschlag:

1. Für die „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nordwestlich  der Dorfschaft Pohnsdorf, östlich der Dorfschaft Dissau, südlich der Dorfschaft Curau und westlich der L 184 wird die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung - zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Anlage 1 – 1. Entwurf des Regionalplanes vom Dezember 2016

Anlage 2 – 2. Entwurf des Regionalplanes vom August 2018

Anlage 3 – Darstellung der neu hinzukommenden Vorranggebiete Stockelsdorf

Anlage 4 - Stellungnahme von Herrn RA Dr. Arndt

Anlage 5 – Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung -

Anlage 6 – Auszug aus dem Flächennutzungsplan – Neuaufstellung –

Anlage 7 – Rundverfügung zur Befangenheit von Grundstückseigentümern

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen 1 - 7 (5818 KB)