Vorlage - V18/435/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Bisher erhält der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Stockelsdorf für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Pauschale von 58,00 Euro.
Er war damit entschädigungsrechtlich der Ebene der Dorfvorsteher/innen und Beiratsvorsitzenden gleichgestellt.
Im Zuge der Neuordnung der Aufwandsentschädigungen ist vorgesehen, die monatlichen Pauschalen für die Dorfvorsteher/innen und Beiratsvorsitzenden rückwirkend ab 01.06.2018 von 58,00 Euro auf 103 ,00 Euro anzuheben.
Es wird daher vorgeschlagen, die monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten ebenfalls rückwirkend vom 01.06.2018 auf 103,00 Euro zu erhöhen.
Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit am 06.09.2018 vorberaten und der Gemeindevertretung empfohlen, die Richtlinien entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag:
„Nr. 3 Satz 1 der Richtlinien für die ehrenamtliche Arbeit einer / eines örtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Stockelsdorf erhält mit Wirkung vom 01.06.2018 folgenden Wortlaut:
Die / Der Behindertenbeauftragte erhält für ihre / seine Tätigkeit eine monatliche Pauschale von 103,00 Euro.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: