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Vorlage - V18/489/HA  

Betreff: Entsendung einer Vertreterin / eines Vertreters der Gemeinde Stockelsdorf in die Trägerversammlung des kommunalen digitalen Kompetenzzentrums IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
10.12.2018 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Die kommunalen Spitzenverbände beabsichtigen, die bisherigen IT-Einheiten

-          Einheitlicher Ansprechpartner (EASH)

-          IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) und

-          Kommunales Forum für Informationstechnik e.V. (KomFIT)

zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammenzufassen, um den künftigen Herausforderungen der Digitalisierung angemessen begegnen zu können (s. beiliegendes Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände vom 05.11.2018).

 

Diese Anstalt des öffentlichen Rechts soll durch ein Errichtungsgesetz des Landes voraussichtlich zum 01.01.2019 gegründet werden. Um möglichst schnell Handlungsfähigkeit herzustellen, ist bereits für den 10.01.2019 die konstituierende Sitzung der Gremien des Kompetenzzentrums geplant. Für die Trägerversammlung ist von der Gemeinde Stockelsdorf ein Mitglied zu entsenden.

 

Die Trägerversammlung entscheidet über die

-          Satzung der Anstalt

-          Beteiligung des neuen Kompetenzzentrums an anderen Unternehmen

-          Bestellungen und Abberufungen des Verwaltungsrates

-          mittelfristige Finanzplanung

-          strategischen Unternehmensziele (Fünfjahreszeitraum).

 

Abgesehen von den Reisekosten zu den voraussichtlich einmal jährlich stattfindenden Sitzungen der Trägerversammlung entstehen keine Kosten.

 

Zur Trägerversammlung kann entweder ein Mitglied der Gemeindevertretung oder der hauptamtlichen Verwaltung entsandt werden. Da es in der Trägerversammlung nicht in erster Linie um IT-Entscheidungen geht, sondern primär um die Entwicklung einer Strategie zur Verwaltungsmodernisierung, sollten nach Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände möglichst hauptamtliche Bürgermeister/innen oder Leiter/innen von Querschnittsämtern entsandt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

In die Trägerversammlung des voraussichtlich zum 01.01.2019 durch ein Gesetz des Landtages errichteten IT-Verbundes Schleswig-Holstein wird Frau Julia Samtleben entsandt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände vom 05.11.2018

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich IT-Kompetenzzentrum 2018 (742 KB)