Vorlage - V19/541/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Mit nachfolgender E-Mail hat der Kreisverbandsvorsitzende des SHGT Ostholstein, Herr Thomas Keller, die kreisangehörigen Gemeinden um Unterstützung gebeten:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung strebt eine umfassende Reform der Kindertagesstätten (KiTa) -Finanzierung an, die in wesentlichen Teilen zum 01.01.2020 in Kraft treten soll. Der entsprechende Gesetzentwurf soll bis zur Sommerpause 2019 fertig gestellt werden. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens sind die Kommunalen Landesverbände, die Landeselternvertretung und die Wohlfahrtsverbände in den Reformprozess eingebunden. (Auf die SHGT-Info Nr. 133/18 und 155/18 wird verwiesen)
Der SHGT spricht sich grundsätzlich für eine Reform aus, da das jetzige System zu kompliziert und wenig transparent ist. Zudem muss es das Ziel sein, den kommunalen Anteil an der KiTa-Finanzierung von derzeit rund 50 % deutlich und nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig den Ausbau von weiteren Betreuungs- und Ganztagsplätze finanziell abzusichern. Der SHGT hat dazu ein geeignetes und übersichtliches Reformmodell in die Diskussion eingebracht.
Das vom Sozialministerium favorisierte Modell geht hingegen über eine Neuregelung der Finanzierung weit hinaus, mit nicht unerheblichen Konsequenzen für die gemeindliche Ebene. In diesem Modell werden die finanziellen Anteile der Landes und der Wohnsitzgemeinden an der KiTa-Finanzierung bei den Kreisen zusammengeführt. Damit würden die Kreise bei der Verteilung eines dreistelligen Millionenbetrages eine herausgehobene Funktion einnehmen, die dort zwangsläufig zu einem erheblichen Verwaltungs- und Personalaufwand führt. Die gemeindliche Ebene wird an Einfluss bei der Planung und Gestaltung der Kinderbetreuung vor Ort verlieren. Auch ist die Größenordnung der kommunalen Entlastung noch völlig unklar.
Angesichts des zügig voranschreitenden Verfahrens wird angeregt, in den Gemeindevertretungen, möglichst noch in diesem Jahr, die beigefügte Resolution zu beraten, zu beschließen und an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel (E-Mail: Poststelle@sozmi.landsh.de) zu senden sowie Möglichkeiten zum Gespräch mit Landtagsabgeordneten zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Keller
Kreisverbandsvorsitzender
des SHGT Ostholstein
Zur weiteren Information ist die SHGT-Information 155/18 beigefügt. Insbesondere wird auf die letzte Seite der Information verwiesen. Unter dem Motto „kurz und bündig“ sind hier in einem Stichwortpapier die wesentlichen Argumente zum Reformstand erfasst.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Initiative des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages unterstützt werden. Ich bitte die Gemeindevertretung daher, die beiliegende Resolution zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
- Die beiliegende Resolution der Gemeinde Stockelsdorf zur Reform der Kindertagesstätten-Finanzierung wird beschlossen.
- Die beschlossene Resolution ist an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren zu senden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
- Resolution zur geplanten Reform der Kindertagesstätten-Finanzierung
- SHGT-info intern Nr. 155/18
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Resolution zur KiTa-Reform (53 KB) | |||
2 | öffentlich | SHGT 155-18 Reform Kita-Finanzierung (4183 KB) |