Vorlage - V19/592/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Kindertagesstätte wird barrierefrei errichtet
Begründung:
Nach gegenwärtigem Stand sind bei der Vergabe der Kindergarten- und Krippenplätze bisher
- 3 Kinder über drei Jahren und
- 8 Kinder unter drei Jahren
ohne einen Betreuungsplatz geblieben.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Elementargruppen weitgehend mit 22 Kindern belegt sind (Regelgruppengröße gemäß § 6 KiTaVO: 20 Kinder). Zudem wird aktuell ein Baugebiet (B-Plan Nr. 80) entwickelt, in dem in Kürze etwa 45 Wohneinheiten errichtet werden. Weiterhin entstehen durch Lückenbebauung und Nachverdichtungen zusätzliche Wohneinheiten. Erfahrungsgemäß werden dort in erster Linie Familien mit Kindern zuziehen. Ferner ist festzustellen, dass Eltern verstärkt ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz einfordern.
Aus Sicht der Verwaltung ist es daher notwendig, den Neubau einer Kindertagesstätte für bis zu fünf Gruppen zu planen. Folgendes Raumprogramm wird vorgeschlagen:
Es wurden mehrere gemeindeeigene Flächen für den Bau einer Kindertagesstätte untersucht. Favorisiert wird derzeit ein Areal an der Max-Hamerich-Straße.
Beschlussvorschlag:
Dem umseitig aufgeführten Raumprogramm für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte mit fünf Gruppen wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
2,5 Mio. Euro | Euro einmalig (Baukosten) |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: