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Vorlage - V19/623/BA  

Betreff: Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) – Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
29.04.2019 
7. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat am 18.12.2018 den Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) in das Beteiligungsverfahren gegeben. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 31.05.2019. Die Entwurfsunterlagen sind unter https://bolapla-sh.de/ einsehbar.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Länder verpflichtet, landesweite Raumordnungspläne aufzustellen. Der Landesentwicklungsplan legt die anzustrebende räumliche Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein fest. Dabei bewegt er sich auf einer räumlich übergeordneten Planungsebene, eine Konkretisierung der Ziele und Grundsätze erfolgt in den Regionalplänen. Der Landesentwicklungsplan legt die anzustrebende räumliche Entwicklung für 15 Jahre ab Inkrafttreten fest. 

 

Hinsichtlich der Rechtswirkung des Landesentwicklungsplanes ist zwischen den Zielen und den Grundsätzen der Raumordnung zu unterscheiden.

Die Ziele der Raumordnung  sind verbindliche Vorgaben, welche von den öffentlichen Stellen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind.

Die Grundsätze der Raumordnung sind Vorgaben, welche im Rahmen von Abwägungs- und Ermessungsentscheidungen zu berücksichtigen sind.

 

Die Verwaltung hat das Büro Prokom mit der Anfertigung einer Stellungnahme beauftragt (siehe Anlage). Die Verwaltung empfiehlt, diese zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Stellungnahme an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein zu übermitteln.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein die als Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme_Stockelsdorf_Entwurf_LEP_2019-03-07_2019-11-09 (3721 KB)