Vorlage - V19/746/BA
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Begründung:
Für das ca. 3,4 ha große Areal wurden zwei städtebauliche Entwürfe erarbeitet.
Gemäß dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 86 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung und für die Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen werden.
Dieses Planungsziel wird in beiden Varianten erfüllt.
Die Entwürfe unterscheiden sich maßgeblich in ihrem Anteil an Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern.
Die beiden städtebaulichen Entwürfe werden erst nach Versand der Sitzungsunterlagen vorliegen und entsprechend nachgesendet.
In der Sitzung des UBPöS am 16.09.2019 werden die städtebaulichen Entwürfe vorgestellt und erläutert.
Auf Basis des beschlossenen städtebaulichen Entwurfes soll dann der Vorentwurf für die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB erarbeitet werden.
Der Beschluss über die Beteiligungsverfahren soll dann im UBPöS am 28.10.2019 gefasst werden
Beschlussvorschlag:
Dem anliegenden städtebaulichen Entwurf wird in der Variante _____ zugestimmt.
Die Inhalte sind in den Entwurf des Bebauungsplanes zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Städtebaulicher Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 – Variante 1
Städtebaulicher Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 – Variante 2