Seiteninhalt

Vorlage - V19/750/HA  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH und Gewinnverwendung 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Langneff / Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.09.2019 
9. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

Begründung:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.

Als Ergebnis wird für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Jahresüberschuss von 849.936,56 € (Vj. 571.276,50 €) ausgewiesen.

Die Wirtschaftsrat GmbH, Pinneberg, führte im Mai / August 2019 die Jahresabschlussprüfung durch. Der Prüfungsbericht 2018 und der Geschäftsbericht 2018 sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsrat GmbH einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

Die Geschäftsführung schlägt gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von 849.936,56 € wie folgt zu verwenden:

a)

200.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

b)

649.936,56 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und entspricht einer Verzinsung von 16 % auf das Stammkapital

zu a) Ausschüttung an die Gesellschafterin

Für Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt ab 2008 eine 15 %-ige Kapitalertragsteuer und hierauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Voraussetzung für die Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ist allerdings, dass die Trägerkörperschaft (Gemeinde Stockelsdorf) der auszuschüttenden Gesellschaft (Gemeindewerke) vor der Ausschüttung eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt aus der hervorgeht, dass sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die vorliegende Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2021.

 

Von dem anteiligen Jahresüberschuss, der an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden soll in Höhe von

 

200.000,00 €

 

werden bei Auszahlung gekürzt:

 

 

 

Kapitalertragsteuern 15 %

 

- 30.000,00 €

 

Solidaritätszuschlag 5,5 % (von 30.000,00 €)

 

- 1.650,00 €

 

Gewinnausschüttung nach Steuern

 

168.350,00 €

Im vergangenen Jahr wurden 240.000 Euro an die Gesellschafterin ausgeschüttet. Im Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Stockelsdorf sind als Einnahmen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Produktkonto 612010.4651000) 250.000 Euro veranschlagt worden.

zu b) verbleibender Jahresüberschuss

Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 649.936,56 € soll zur Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Einerseits ist die Energie- und Wasserversorgung sehr anlagenintensiv (hoher Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme). Dies gilt auch für die Gemeindewerke Stockelsdorf, der Anteil des Anlagevermögens beträgt hier 87 %. Je mehr dieses Anlagevermögen durch Eigenkapital finanziert wird, umso solider ist grundsätzlich die Finanzierung. Aus der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) wird die Entwicklung der Eigenkapitalquote (Anteil Eigenkapital an der Bilanzsumme) von 1973 bis 2018 aufgezeigt. Diese zeigt die solide Finanzierung der Gemeindewerke aufgrund der in der Regel moderaten Ausschüttungspolitik der Vergangenheit. In 2018 beträgt die Eigenkapitalquote danach 62,9 % und somit als sehr solide zu betrachten. Andererseits stehen die Gemeindewerke als kleines Unternehmen vor den gleichen Herausforderungen wie die größeren Mitbewerber wie sinkenden Margen im Kerngeschäft, abschmelzenden Netzentgelten, steigenden Beschaffungspreisen oder stark steigenden Tiefbaukosten. Hinzu kommen Anwendung und Ausbau neuer Technologien, weitere gesetzliche und regulatorische Anforderungen sowie nicht zuletzt die Umsetzung der Digitalisierung, um mit dem Wettbewerb Schritt halten zu können. In den Jahren 2019 bis 2021 steht zusätzlich der Konzessionswettbewerb an, der auch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen umfangreiche Aufwendungen für rechtliche und technische Beratung erfordert. Eine vorausschauende Rücklagenbildung stärkt hier auch die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeindewerke für die Zukunft.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"1.

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH

 

 

für das Geschäftsjahr 2018 wird mit folgenden Werten festgestellt:

 

 

 

 

Bilanzsumme

 

 

12.773.635,73 €

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Erträge

 

8.047.982,41 €

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Aufwendungen

7.198.045,85 €

 

 

 

 

 

 

 

Jahresüberschuss

 

849.936,56 €

 

 

 

 

 

 

2.

Vom Jahresüberschuss 2018 sind

 

 

 

 

a) 200.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

 

 

 

 

 

 

b) 649.936,56 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

 

 

 

 

 

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Termin."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: 1) Auszug aus der Niederschrift des Aufsichtsrates vom 26.08.2019

                  2) Bericht des Aufsichtsrates 3) Eigenkapitalquote

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 GWS GmbH (Auszug Niederschrift Aufsichtsrat 26-08-2019) (350 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 GWS GmbH (Bericht Aufsichtsrat 2019) (441 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 GWS GmbH (Eigenkapitalquote) (272 KB)