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Vorlage - V19/754/BA  

Betreff: 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.09.2019 
9. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Beteiligung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erfolgt im Aufstellungsverfahren.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnbebauung und einer Kindertagesstätte zu schaffen. 

Der Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Der wirksame Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- zeigt folgende Darstellungen                     (siehe Anlage 3):

 

-Fläche für die Landwirtschaft,

-Umgrenzung für Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft,

-Grünfläche,

-Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes,

-Hauptrad- und Fußwegverbindung

 

Auf der Basis eines städtebaulichen Konzeptes, das im UBPöS am 16.09.2019 vorgestellt wird, soll der Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen gem. §§3(1) und 4(1) BauGB erarbeitet werden. Der Beschluss über die Beteiligungsverfahren soll dann im UBPöS am 28.10.2019 gefasst werden.

 

.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 wird die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zum Zwecke der Änderung der Darstellung in „Fläche für Gemeinbedarf“ und Wohnbaufläche beschlossen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Katasterplan mit Geltungsbereich

Anlage 2: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- mit skizziertem Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_Geltungsbereich (165 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_FNP (1637 KB)