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Vorlage - V19/774/BA  

Betreff: Liegenschaftsbudget 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jan-Christian Ohm
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
04.11.2019 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

 

Begründung:

 

1. Ausgaben

 

Ende 2020 werden die Kaufpreiszahlungen für die 2018 erworbenen Grundstücke in Stockelsdorf Franzhörn (550.175,00 €) und in Krumbeck (218.090,00 €) zur Zahlung fällig. Hinzu kommen einige Nebenkosten der Abwicklung. Aus haushaltstechnischen Gründen sind die Mittel neu anzumelden.

 

Die Erfahrungen aus 2018 & 2019 haben gezeigt, dass für den Ankauf von kleineren Fläche für Erweiterungen von Gemeinbedarfsflächen bereits eine Summe von ca. 180.000 € vorgehalten werden sollte. Zudem sollten für Grundstücke, die der Gemeinde überraschend angeboten werden, Haushaltsmittel vorgesehen werden. Hierfür sollten mindestens 320.000 € angesetzt werden, insgesamt eine Summe von 500.000 €.
 

Es ergibt sich ein Gesamtbedarf von 1.280.000,- €.

 

Soweit größere Areale im Rahmen der Bodenvorratspolitik angekauft werden sollen, sind hierzu im Rahmen eines Nachtragshaushaltes gesonderte Ansätze zu bilden.

 

 

2. Einnahmen

 

2019 wurden alle verbliebenen Baugrundstücke aus vergangenen Baugebieten verkauft.

Im Jahr 2020 ist nicht mit Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken zu rechnen. Die Baugebiete Franzhörn und Krumbeck müssen noch entwickelt werden und mit einer Verkaufsreife ist erst im Folgejahr zu rechnen.

Soweit wider Erwarten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen noch in 2020 kassenwirksam werden, wären diese im Nachtragshaushalt einzustellen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Folgende Beträge sind kalkulatorisch bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 zu

berücksichtigen:

 

Für das Jahr 2020 sind Mittel in Höhe von EUR 1.280.000,- für Grundstückskäufe und

Nebenkosten einzustellen.

 

 

Die konkreten Beträge sind nach doppischen Gesichtspunkten zu berechnen und als Ertrag und Aufwand in den Haushaltsplan 2020 einzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: Keine