Vorlage - V19/787/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die anliegende Gebührenkalkulation enthält alle voraussichtlichen Kosten, einschließlich der ermittelten Unterdeckung aus den Jahren 2016/2017 in Höhe von 59.542,72 €.
Die Kosten der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens sind ab 2020 im Haushalt höher angesetzt, da ein Großteil des Kanalnetzes bereits über 50 Jahre alt ist. Es wird ein erhöhter Sanierungsaufwand erwartet.
Die Kosten der Entschlammung der Klärteiche haben sich erhöht. Die Verwertung des Klärschlammes ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufwendiger und teurer geworden.
Der kalkulatorische Zinsaufwand wurde auf das derzeitige Zinsniveau (1%) angepasst.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Niederschlagswassergebührenvorschauen 2020/2021 werden die Gebühren auf 0,48 €/m² festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Niederschlagswassergebührenvorschau 2020/2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Geb_VS 2020_2021_NW_Endfassung korrigiert (002) (475 KB) | |||
2 | öffentlich | Vorbemerkungen NW Vorschau 2020_2021 (148 KB) |