Vorlage - V19/822/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Mit der III. Nachtragssatzung wird die Höhe der Benutzungsgebühren an das aktuelle Kalkulationsergebnis angepasst.
Das Ergebnis von Gebührennachkalkulation 2016/2017 und Gebührenvorauskalkulation 2020/2021 führt zu folgenden Benutzungsgebühren für 2020 und 2021:
Die Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung bei Kleinkläranlagen steigt ggü. der vorherigen Kalkulationsperiode 2018/2019 von 175,53 €/m³ auf 181,96 €/m³.
Eine Erhöhung um 6,43 €/m³.
Die Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung bei Sammelgruben sinkt ggü. der vorherigen Kalkulationsperiode 2018/2019 von 30,41 €/m³ auf 25,52 €/m³.
Eine Senkung um 4,89 €/m³.
Beschlussvorschlag:
Die III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) wird
beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Satzungstext
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 11 HKA-SG II.I NTS .docx neue Version (57 KB) |