Vorlage - V20/863/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Mit der Aufstellung des B.-Planes Nr. 82, Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße, wurde aus Gründen der Planungssicherheit auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 09.07.2018 die Veränderungssperre erlassen, die am 11.07.2020 abläuft.
Da durch den Verfahrensstand des B.-Planes Nr. 82 nicht anzunehmen ist, dass vor Ablauf des 11.07.2020 die Rechtskraft dieses Planes eintreten wird, wird empfohlen, gem. § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.
Ein entsprechender Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
- Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 82, Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße, wird beschlossen.
- Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Satzung (54 KB) |