Vorlage - V20/864/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Mit der Aufstellung des B.-Planes Nr. 84 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf “, für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau), wurde aus Gründen der Planungssicherheit auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 24.09.2018 die Veränderungssperre erlassen, die am 26.09.2020 abläuft.
Da durch den Verfahrensstand des B.-Planes Nr. 84 nicht anzunehmen ist, dass vor Ablauf des 26.09.2020 die Rechtskraft dieses Planes eintreten wird, wird empfohlen, gem. § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.
Ein entsprechender Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre liegt dieser
Vorlage bei.
Hinweis:
Seit dem 3. Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreitung des Regionalplan Windkraft ist die der Vorrangfläche PR3_OHS_074 auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf entfallen. Die im zweiten Entwurf vorgesehenen zwei Teilbereiche des Vorranggebietes sind zu einer gemeinsamen Fläche zusammengewachsen, welche insgesamt auf den Hoheitsgebieten der Kommunen Scharbeutz und Ratekau liegt. Sollte sich dies in der endgültigen Fassung des Regionalplanes so bestätigen, wären der vorhandene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 sowie die Veränderungssperre aufgrund des fehlenden Planungserfordernisses aufzuheben. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes Windkraft soll planmäßig zum Jahresende 2020 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
- Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 84 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“, für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau), wird beschlossen.
- Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
- Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan 84
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Satzung (62 KB) |