Seiteninhalt

Vorlage - V20/899/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße - Städtebauliches Konzept -

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
29.06.2020 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 soll für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Derzeit ist der betreffende Bereich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Eine zu hohe Verdichtung im Geltungsbereich würde zu einer Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung und zu einer starken infrastrukturellen Belastung führen. Mit einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs ist ebenfalls zu rechnen.

 

Das Quartier soll daher im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 82 städteplanerisch geordnet werden.

 

Die Grundstücksgrößen sollen mit mindestens 500m² pro Wohngebäude bei Einzelhausbebauung und 300m² pro Wohngebäude bei Doppelhausbebauung festgesetzt werden.

 

Im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist vorgesehen in den Allgemeinen Wohngebieten eine Grundstücksgröße von mindestens 300 m² pro Wohnung in Wohngebäuden festzusetzen.

 

Die Flurstraße bietet straßenbegleitend nur eingeschränkt öffentliche Parkplätze, die teilweise schon durch Fahrzeuge aus anderen Quartieren genutzt werden. Es zeichnet sich bereits heute ab, dass der ruhende Verkehr zunehmend den fließenden Verkehr beeinträchtigen wird.

Eine Regulierung der Stellplatzverpflichtung in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3 soll be-wirken, dass Stellplätze in ausreichender Zahl auf den privaten Grundstücken zur Verfügung stehen.

Zweck der Stellplatzverpflichtung ist es, den von den baulichen Anlagen ausgelösten ruhenden Verkehr außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen unterzubringen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs möglichst nicht zu gefährden.

 

Die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 bzw. 0,25 in der Flurstraße in Verbindung mit den relativ groß gefassten Baugrenzen ermöglicht eine maßvolle städtebauliche Entwicklung und nimmt den bereits vorhandenen Bestand auf.

Für die Mehrfamilienhäuser im südwestlichen Geltungsbereich wird die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,3 festgesetzt.

 

Die geplanten Festsetzungen zur Bauweise, Geschossigkeit, Dachneigung und Firsthöhe richten sich nach dem vorhandenen Bestand im Geltungsbereich.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Dem städtebaulichen Konzept (Bestandteil der Vorlage) wird zugestimmt.

 

Auf dieser Basis ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes zu erstellen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

  1. Konzept Bebauungsplan Nr. 82
  2. Konzept für textliche Festsetzungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20-06-18 Konzept - Planzeichnung BP-82 (2219 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 20-06-18 Konzept - Festsetzungen BP-82 (81 KB)