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Vorlage - V20/928/HA  

Betreff: Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
22.04.2020 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Eingeschossige Bauweise mit ebenerdigen Zugängen.

 

 

Begründung:

 

Die Anzahl, die Größe und der Zuschnitt der für die Unterbringung von Migranten, Flüchtlingen und Obdachlosen benötigten Wohneinheiten ist abhängig von der Zuweisungsquote (gesetzl. Verteilerschlüssel, globale Fluchtbewegungen, Grenzpolitik europäischer Staaten) und der Zusammensetzung der zugewiesenen Personengruppen (ledige Männer, ledige Frauen, Paare, Familien) sowie den personellen Veränderungen innerhalb der bereits aufgenommenen Personengruppen (Geburten, Familienzuzug). Hinzu tritt der Wegfall bestehender Unterbringungsmöglichkeiten durch Mietvertragsbeendigungen. Einfluss auf den Bedarf nehmen weitere Faktoren, wie z. B. der Wegzug in eigene Wohnungen oder auch die freiwillige Ausreise.

 

Der Anteil von Unterkünften für Obdachlose muss über das Ordnungsamt festgestellt und ggf. hinzugezählt werden.

 

 

Nach heutigem Stand werden bis zum 1. Quartal 2021 folgende Kapazitäten für die Unterbringung benötigt:

 

Zuweisungen zur Erfüllung der Quote 2020:            32 Personen     

Wegfall Nordic-Appartements, vorauss. 31.12.2020:            42 Personen

Wegfall „Birke“ spätestens 05.03.2021, nicht verlängerbar:          19 Personen

Zuweisungen zur Erfüllung der Quote 2021, 1. Quartal, ca.          10 Personen

Obdachlose, derzeit nicht bekannt             ? Personen                  

 

Aufgrund von Sanierungsarbeiten stehen derzeit freistehende Bestandswohnungen für eine Belegung nicht zur Verfügung, ausgenommen das Haus in Dissau, für max. 8 Personen.  

 

Unter der Voraussetzung einer 100 %igen Quotenerfüllung und einer optimalen Verdichtung der Unterbringung (< 5 Personen) werden bis Ende des Jahres 2020 etwa 70 Plätze und bis Ende März 2021 (zzgl. Quotenanteil 2021) weitere 20 Plätze benötigt.

 

In einem Pressegespräch am 06.03.2020 hat die Verwaltung an private Vermieter appelliert, leerstehende Immobilien an die Gemeinde zu vermieten. Allerdings ist das Wohnungsangebot für diesen Zweck sehr begrenzt, so dass zeitnah weitere Unterkünfte durch die Gemeinde zu schaffen sind.

 

Am wirtschaftlichsten wäre ein Ankauf einer Wohncontaineranlage, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die Flüchtlingsproblematik in kürzerer Zeit bessert (Nutzung drei bis zehn Jahre). Bei einem Ankauf ist nach ersten Schätzungen von ca. 1.100,00 € pro qm Bruttogeschossfläche auszugehen. Bei einer Größe von etwa 252,00 qm hieße das 277.200,00 €.

 

Bei einer längeren Nutzung (Standzeit der WCA) müssten weitere Anpassungen an die Funktionalität und die Ausführung der WCA vorgenommen werden (energetischer Mehraufwand, Änderung der Heizenergieart von Strom auf Gas u. a.).

 

Bei einer Anmietung würden Kosten von ca. 80.000,00 € jährlich entstehen (Wert aus 2016: Miete p. a. WCA Ahornweg 2). Als Standort steht das Grundstück Brandenbrooker Weg 14 E bereit (Streifenfundament, Ver- und Entsorgungsanschlüsse bereits vorhanden).

 

Aus Sicht des Fachamtes hatte sich die kleingliedrige Anordnung (siehe Anlage) in der ehemaligen Containeranlage an der Segeberger Straße (jetzt B-Plan-Gebiet Nr. 43 - Brinkenholz) bewährt.

 

Über den kurzfristig zu realisierenden Bau einer Wohncontaineranlage (Platz für ca. 24 Personen) müssen sich parallel hierzu weitere Überlegungen anschließen, insbesondere für Unterbringungsmöglichkeiten in fester Bauweise (2. Wohnheim).

 

Die globalen Fluchtbewegungen werden auch weiterhin einen großen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten dauerhaft erwarten lassen.

 

Bei der Schaffung neuer Unterkünfte sind insbesondere auf die Barrierefreiheit, auf die Ansprüche von Familien kleinerer bis mittlerer Größe ( 3 – 7 Personen) und auf die Anforderungen an eine mögliche Quarantänesituation zu achten.

 

Zur anteiligen unterjährigen Bedarfdeckung „in eigenem Bestand“ könnten nach dem Erwerb und der Sanierung die freistehenden Mietwohnungen der Wohnhäuser in der Dorfstraße 5 – 7 dienen. 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Ankauf einer Wohncontaineranlage für bis zu 24 Personen zuzustimmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

300.000,00

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Grundrissplan für eine Wohncontaineranlage (beispielhaft)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Grundriss WCA kleingliedrig (345 KB)