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Vorlage - V20/934/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36
- Konkretisierung des städtebaulichen Konzeptes-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
27.05.2020 
18. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Begründung:

 

In den vergangenen Monaten wurde in Gesprächen mit potentiellen Investoren erörtert, mit welchen planerischen Inhalten das kommunale Ziel, im Gebiet auch kostengünstiges Wohnen zu ermöglichen realisiert werden könnte. Die am 16.09.2019 vorgestellten städtebaulichen Konzepte wurden daraufhin überarbeitet.

Das aktuelle Konzept sieht 4 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 11 Wohneinheiten im nordwestlichen Bereich, 3 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 16 Wohneinheiten im mittleren Bereich und 2 Reihenhausanlagen mit jeweils 7 Wohneinheiten im südöstlichen Bereich des Plangebietes vor. Auf den verbleibenden Flächen sind Grundstücke für Einzelhausbebauung vorgesehen.

 

Das vorliegende städtebauliche Konzept schafft Raum für circa 111 Wohneinheiten in Einzel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Zur besseren Ausnutzung der Grundstücksflächen wurde die Verkehrsführung der im Ring verlaufenden Straße angepasst.

 

Die Wärmeversorgung für die Wohnbebauung und die Kindertagesstätte soll über ein Blockheizkraftwerk der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH realisiert werden.

 

Das Konzept wird in der Sitzung näher erläutert.

 

Auf Basis des beschlossenen städtebaulichen Entwurfes soll der Vorentwurf für die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB erarbeitet werden. 


Beschlussvorschlag:

 

Dem anliegenden städtebaulichen Entwurf wird zugestimmt.

 

Auf dieser Basis ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes zu erstellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Städtebauliches Konzept für den Bebauungsplan Nr. 86

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Städtebauliches Konzept Bebauungsplan 86 - Franzhörn (5190 KB)