Vorlage - V20/944/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, da gegenüber dem Ursprungshaushalt Positionen wesentlich von den Ansätzen abweichen.
Aus den Anlagen ist ersichtlich, welche Produktsachkonten von den Änderungen betroffen sind.
Durch den Nachtrag erhöht sich der Jahresfehlbetrag von 1.286.500 € auf 2.281.700 €.
Dem Mehrbedarf im Finanzplan in Höhe von 1.426.500 € stehen Mehreinnahmen von 50.000 € und Einsparungen in Höhe von 833.000 € gegenüber. Dies kann nicht mehr durch eigene liquide Mittel gedeckt werden, sodass der Kreditbedarf um 543.500 € auf 6.543.500 € steigt.
Beschlussvorschlag:
- Der I. Nachtragsstellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
- Der III: Nachtragshaushaltsplan mit den notwendigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 wird festegestellt.
- Die III. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Anlage/n:
III. Nachtragshaushaltssatzung
III. Nachtragshaushaltsplan inkl. Anlagen
I. Nachtragsstellenplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | III.Nachtragshaushalt (8337 KB) |