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Vorlage - V20/959/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Städtebauliches Konzept -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
29.06.2020 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 soll für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Derzeit ist der betreffende Bereich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Eine zu hohe Verdichtung im Geltungsbereich würde zu einer Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung und zu einer starken infrastrukturellen Belastung führen. Mit einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs ist ebenfalls zu rechnen.

 

Das Quartier soll daher im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 88 städteplanerisch geordnet werden.

 

Die Grundstücksgrößen sollen mit mindestens 500m² pro Wohngebäude bei Einzelhausbebau-ung und 300m² pro Wohngebäude bei Doppelhausbebauung festgesetzt werden.

 

Im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist vorgesehen in den Allgemeinen Wohngebieten eine Grundstücksgröße von mindestens 300 m² pro Wohnung in Wohngebäuden festzusetzen.

 

Der Parkweg bietet straßenbegleitend eingeschränkt öffentlichen Parkraum.

Eine Regulierung der Stellplatzverpflichtung in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3 soll bewirken, dass Stellplätze in ausreichender Zahl auf den privaten Grundstücken zur Verfügung stehen.

Zweck der Stellplatzverpflichtung ist es auch, den von den baulichen Anlagen ausgelösten ruhenden Verkehr außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen unterzubringen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs möglichst nicht zu gefährden.

 

Die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 im Parkweg bzw. 0,2 im Birkenweg in Verbindung mit den relativ groß gefassten Baugrenzen ermöglicht eine maßvolle städtebauliche Entwicklung und nimmt den bereits vorhandenen Bestand auf.

 

Die geplanten Festsetzungen zur Bauweise, Geschossigkeit und Firsthöhe richten sich nach dem vorhandenen Bestand im Geltungsbereich.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Dem städtebaulichen Konzept (Bestandteil der Vorlage) wird zugestimmt.

 

Auf dieser Basis ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes zu erstellen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n:

 

1. Konzept Bebauungsplan Nr. 88

2. Konzept für textliche Festsetzungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2020-06-18 Konzept BP-88 (289 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2020-06-18 Konzept - Festsetzungen BP-88 (80 KB)