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Vorlage - V20/962/OA  

Betreff: Straßenverkehrsangelegenheiten; Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Ahrensböker Straße/ Dorfstraße und im weiteren Verlauf der Dorfstraße in Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stefan Köhler
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
29.06.2020 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Aufgrund einer Eingabe eines Stockelsdorfer Bürgers hat die Polizeidirektion (PD) Lübeck nach Prüfung festgestellt, dass sich in der Dorfstraße, die derzeit als Vorfahrtstraße ausgewiesen ist, zwischen der Einmündung Bohnrader Weg und dem Friedhof eine nicht rechtskonforme Tempo 30-Zone befindet. Die derzeitige Verkehrsregelung stellt laut PD einen Verstoß gegen die Vorschriften des § 45 Abs. 1c Satz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Die PD Lübeck hat bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein einen Antrag gestellt, den rechtlich nicht zulässigen Zustand durch eine neue verkehrsrechtliche Anordnung schnellstmöglich zu beheben.

 

Um die Tempo 30-Zone in der Dorfstraße dauerhaft beibehalten zu können, muss nach übereinstimmender Auffassung von PD Lübeck und Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein die abknickende Vorfahrt am Kreuzungsbereich Ahrensböker Straße/ Dorfstraße aufgehoben werden. Hierzu würde dem Straßenverkehr der Ahrensböker Straße zukünftig Vorfahrt eingeräumt werden. Die Änderung der Vorfahrtsregelung würde durch die bereits ergangene verkehrsrechtliche Anordnung zur Schulwegsicherung im Bereich der Gerhard-Hilgendorf-Schule positiv unterstützt werden. Durch eine Aufhebung der abknickenden Vorfahrt und Ausweisung der Ahrensböker Straße als Vorfahrtstraße kann die Dorfstraße komplett zwischen Friedhof/ Höhe Ahornweg und Lianes Grill zur durchgehenden Tempo 30-Zone ausgewiesen werden. In der Dorfstraße und den angrenzenden Nebenstraßen wären sämtliche Verkehrszeichen, auch die Schulträgertafeln für die Erich-Kästner-Schule, zu entfernen. Die vorhandenen Parkregelungen in der Dorfstraße können beibehalten werden. Neben den genannten kurzfristigen Maßnahmen werden seitens der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein und der PD Lübeck auch bauliche Veränderungen am Kreuzungsbereich Ahrensböker Straße/ Dorfstraße erwartet. Eine verkehrsrechtliche Anordnung,  wie vorstehend beschrieben, würde mit einer Auflage an die Gemeinde als Straßenbaulastträger einhergehen, bis spätestens Ende 2021 den Rückbau der Fahrbahnverschwenkung in der Ahrensböker Straße, Höhe Gerhard-Hilgendorf-Schule, sowie die bauliche Anbindung der Dorfstraße über eine entsprechende T-Einmündung planen und ausführen zu lassen. Andernfalls würde der Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Ostholstein aufgrund der aktuellen Rechtswidrigkeit die Tempo 30-Zone in der Dorfstraße zwischen Bohnrader Weg und Friedhof aufheben müssen.

 

Die Angelegenheit stand bereits unter TOP 11 auf der Tagesordnung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2020 und wurde aufgrund weiteren Klärungs- und Gesprächsbedarfes an den Fachausschuss UBPöS rückverwiesen. Wie in der Videokonferenz zur Sitzung des Hauptausschusses am 20.04.2020 besprochen und angekündigt, fand am 08.06.2020 ein Gesprächstermin zur Vorbesprechung in „kleinerer Runde“ statt. Vertreter der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein, der PD Lübeck und des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV S-H) standen dabei den von jeder Fraktion der Gemeindevertretung entsandten Mitgliedern Rede und Antwort.  

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Notwendigkeit einer geänderten Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Ahrensböker Straße/ Dorfstraße und im weiteren Verlauf der Dorfstraße in Stockelsdorf wird zur Kenntnis genommen.

Um nach der avisierten verkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises Ostholstein eine Beibehaltung der Tempo 30-Zone in der Dorfstraße realisieren zu können, wird die Verwaltung beauftragt, die Planung eines Umbaus der Kreuzung Ahrensböker Straße/ Dorfstraße in Auftrag zu geben und anschließend der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vorzustellen. Die Mittel für die Planungskosten in Höhe von 25.000 EUR werden im 3. Nachtragshaushalt bereitgestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

25.000

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n: