Seiteninhalt

Vorlage - V20/963/HA  

Betreff: Antrag der ErlebnisKita Land und Natur gUG auf Wegfall des Eigenanteils an den Betriebskosten der Natur-Kita Krumbecker Hof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
18.08.2020 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Der Träger des Naturkindergartens Krumbecker Hof, die ErlebnisKita Land und Natur gUG, hat mit Schreiben vom 08.06.2020 einen Antrag auf Herabsetzung des Eigenanteils an den ungedeckten Betriebskosten von gegenwärtig 2 % (ca. 1.000 Euro) auf „0“  gestellt (s. Anlage).

 

Bereits im vergangenen Jahr ist der Eigenanteil für diese Kindertagesstätte von 4,5 auf 2 % reduziert worden (Beschluss des JSSSK vom 21.08.2019).

 

Der Naturkindergarten Krumbecker Hof wird von einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) getragen, die sich über Spendenaufrufe und Elterneinsätze finanziert und deshalb besonders auf die finanzielle Unterstützung mit öffentlichen Mitteln angewiesen ist. Es für die Trägergesellschaft problematisch, dauerhaft den geforderten Eigenanteil von 2 % zu finanzieren.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 des bis zum 31.07.2020 in Kraft gewesenen Kindertagesstättengesetzes war es obligatorisch, dass Träger von Kindertageseinrichtungen angemessene Eigenleistungen erbringen. Bei der Bemessung der Eigenleistungen war die unterschiedliche Finanzkraft der Träger zu berücksichtigen.

 

In Finanzierungsverträgen für die Stockelsdorf Kindertageseinrichtungen sind entsprechend – abhängig von Finanzkraft des jeweiligen Trägers  – üblicherweise Eigenanteile von etwa 2 % bis zu 5 % vereinbart worden.

 

Das am 01.08.2020 in Kraft getretene Kindertagesförderungsgesetz sieht Eigenanteile der Träger nicht mehr vor. Nach einem Übergangszeitraum bis zum 01.01.2025 entfallen die Trägerleistungen gänzlich. Die Einrichtungsträger können ihre bisherigen Eigenmittel jedoch freiwillig weiter zur Profilbildung in das System einbringen.  

 

Um weiterhin die Bildungs- und Erziehungsbereiche im Natur- und Bauernhofkindergarten optimal zu gestalten, ist eine finanzielle Entlastung des Trägers notwendig.

 

Um den Bestand des Naturkindergartens resp. die Existenz der Trägergesellschaft nicht zu gefährden, schlage ich vor, dem Begehren zuzustimmen und auf die Zahlung eines Eigenanteils zu verzichten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der ErlebnisKita Land und Natur gUG vom 08.06.2020 auf Wegfall eines Eigenanteils an den Betriebskosten des Naturkindergartens Krumbecker Hof wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Trägerschaftsvertrag entsprechend anzupassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Schreiben der ErlebnisKita Land und Natur gUG vom 08.06.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich NaturKita Eigenanteil 2020 (681 KB)