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Vorlage - V20/964/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
19.01.2021 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Begründung:

 

Der Bebauungsplanes Nr. 87 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung im südlichen Siedlungsgefüge sowie für eine städtebauliche Ordnung der bestehenden westlichen Ortslage.

 

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt die Ortschaft Krumbeck zum übewiegenden Teil als gemischte Baufläche dar. Die geplante Erweiterungsfläche am südlichen Siedlungskörper sowie der Bereich für eine bauliche Nachverdichtung im nördlichen Geltungsbereich werden derzeit als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 25. Änderung als Berichtigung im Verfahren angepasst.

 

Auf den Flächen im Nordwesten des Plangeltungsbereiches sind Wohngebäude in der zweiten und dritten Reihe vorhanden, die im Geltungsbereich einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB liegen.

Unter anderem soll der Bebauungsplan Nr. 87 aufgestellt werden, um den Bestand im westlichen Bereich der Ortslage städtebaulich zu ordnen

Eine ungeordnete Verdichtung insbesondere hinsichtlich der Anzahl an Wohneinheiten könnte erhebliche Spannungen herbeiführen und auch zu einer deutlichen Beeinträchtigung der städtebaulichen Struktur führen. Die Grenzen der Tragfähigkeit infrastruktureller Einrichtungen (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Abwasserentsorgung, etc.) könnten durch eine ungeordnete Entwicklung überstiegen werden.

Die innerhalb des Plangebietes bestehende landwirtschaftliche Hofanlage wird durch Festsetzung eines Dorfgebietes planungsrechtlich berücksichtigt. Außerdem soll das Quartier durch Einbeziehung von derzeit im Außenbereich liegenden Flächen arrondiert werden.

 

Im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik sollen im Süden neue Bebauungsmöglichkeiten zur Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Auf derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche sollen 6 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 kann im beschleunigten Verfahren erfolgen, da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung bzw. um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren handelt.

 

Bei einer Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a bzw. § 13 b BauGB gelten die Verfahrensvorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach kann auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

Um dennoch alle wichtigen Aspekte der Planung zu berücksichtigen, wird empfohlen eine Beteiligung der Öffentlichkeit und eine frühzeitige Beteiligung auf Grundlage des beiliegenden Bebauungskonzeptes durchzuführen.

 

Auf die Umweltprüfung gemäß §§ 1 und 1a sowie 2 und 2a BauGB wird aufgrund der Anwendung der Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB verzichtet.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 für das Gebiet in der Ortslage Krumbeck, südlich und nordwestlich der Fichtenstraße (K 37), südöstlich des Reinsbeker Weges und nordöstlich landwirtschaftlich genutzter Flächen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlagen

Anlage 1 - Bebauungsplan Nr. 87 – Vorentwurf Teil A - Planzeichnung und Teil B - Text

Anlage 2 - Bebauungsplan Nr. 87 – Vorentwurf Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - 2020-11-30 Planzeichnung_BP 87 (932 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - 2020-11-30-Begründung_BP 87 (1335 KB)