Vorlage - V20/972/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur vom 21.08.2016, 17.09.2018 und 21.08.2019 hat die Gemeinde Stockelsdorf einen Kooperationsvertrag mit der Trägergemeinschaft Lebenshilfe Ostholstein e.V. und Deutscher Kinderschutzbund KV Ostholstein e.V. zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen geschlossen.
Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist, dass die Trägergemeinschaft personelle Ressourcen im Umfang von wöchentlich 26 h für die Unterstützung der Flüchtlingshilfe (Koordination, Netzwerk- und Integrationsarbeit) zur Verfügung stellt.
Schwerpunkte der Integrationsarbeit sind:
- umfassende Unterstützung neu zugewanderter Menschen z.B. im Rahmen des Familiennachzugs
- aufsuchende Arbeit in Unterkünften
- Unterstützung des Mutter-Kind-Kurses
- Ergänzende Beratung / Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten, bei Alltagsfragen in den Bereichen Wohnen, Kita, Schule
- Netzwerkarbeit zur Absicherung des Mutter-Kind-Kurses sowie zur Entwicklung von Maßnahmen zur Aktivierung und Stärkung sozialer Kontakte.
Hierfür ist von der Gemeinde Stockelsdorf ein Zuschuss von rund 45.700 Euro p. a. zu leisten.
Der Vertrag endet am 31.12.2020.
Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, die Kooperation fortzusetzen, um gemeinsam mit dem geschulten Fachpersonal des Trägerverbundes vor Ort die vielfältigen Integrationsaufgaben bewältigen zu können.
Es wird daher vorgeschlagen, den Vertrag bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Beschlussvorschlag:
Der Verlängerung des Kooperationsvertrages mit der Trägergemeinschaft Lebenshilfe Ostholstein e.V. und Deutscher Kinderschutzbund KV Ostholstein e.V. zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen bis zum 31.12.2021 auf der Basis des beiliegenden Änderungsvertrages wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
Ca. 45.700 Euro | Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
3. Änderungsvertrag zum Kooperationsvertrag mit der Trägergemeinschaft Lebenshilfe Ostholstein e.V. und Deutscher Kinderschutzbund KV Ostholstein e.V. zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Stockelsdorf_Vertrag2021_Entwurf (73 KB) |