Seiteninhalt

Vorlage - V20/975/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Umstellung auf das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB)-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
24.08.2020 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
31.08.2020 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 soll für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 wurde am 18.11.2019 in der Gemeindevertretung gefasst.

 

Innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges ist eine städtebauliche Ordnung langfristig planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig wohnbauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Die Nachfrage nach Grundstücken für die Bebauung mit Einfamilienhäusern in der Gemeinde Stockelsdorf ist sehr hoch. Diese Nachfrage richtet sich nicht nur auf neue Baugebiete, sondern erstreckt sich auch auf die Bestandsgebiete.

 

Durch eine zunehmende bauliche Erweiterung in die rückwärtigen Grundstücksbereiche würde das Maß einer städtebaulich angemessenen Verdichtung deutlich überschritten und erhebliche, bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen herbeigeführt werden.

 

Eine zunehmende Verdichtung würde eine Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung auslösen, eine starke infrastrukturelle Belastung hervorrufen und zu einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führen.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 das Ziel der städtebaulichen Ordnung des Gebietes und der Schaffung von gebietsverträglichen Mög-lichkeiten der Nachverdichtung.

 

Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage einer der beiden anliegenden Vorentwürfe durchzuführen.

 

Um die Genehmigung von Bauvorhaben, die die im Vorentwurf enthaltenen Vorgaben einhalten nicht bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes zu verzögern, sollte in solchen Fällen das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.

 

Umstellung auf das beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB:

 

Aufgrund seiner Größe und Lage im Gemeindegebiet erfüllt das Planvorhaben die Anforderungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB:

  • Das Plangebiet liegt im Innenbereich des Zentralortes Stockelsdorf in direkter Nähe zu einem großen Einzelhandelszentrum. Anlass für den Aufstellungsbeschluss ist die zunehmende Beantragung von Mehrfamilienhäusern in dem ursprünglich von Einfamilienhäusern geprägten Gebiet.
    Vorhaben dieser Art könnten das in der näheren Umgebung dominierende Maß der Ausnutzung der Grundstücke überschreiten und eine negative Vorbildwirkung bezüglich der Möglichkeiten der Nachverdichtung der anderen Grundstücksbereiche für das gesamte Quartier entfalten.
    Das Maß der städtebaulich angemessenen Verdichtung wäre überschritten und erhebliche, bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen herbeiführen.
    Eine zunehmende Verdichtung würde zu einer Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung führen, eine starke infrastrukturelle Belastung hervorrufen und zu einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führen. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Ordnung des Plangebietes und einer maßvollen Nachverdichtung geschaffen werden. Damit dient der Bebauungsplan Nr. 88 der Nachverdichtung.
  • Die durch den Bebauungsplan Nr. 88 fesgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 m²; das Baugebiet selbst beläuft sich nur auf rund 12.400 m²
  • Der Bebauungsplan Nr. 88 setzt ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, eine Gemeinbedarfsfläche „Kindertagesstätte“, eine Grünfläche sowie öffentliche

Verkehrsflächen zur inneren Erschließung fest.

Der Bebauungsplan begründet somit weder die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen noch eine Zulässigkeit von Vorhaben gemäß Liste „UVPpflichtige Vorhaben“, Anlage 1 des Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG) Schleswig-Holstein vom 13.05.2003, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetztes vom 13.11.2019 (GVOBl. S. 425)

  • Bei den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b Baugesetzbuch (BauGB) genannten Schutzgütern handelt es sich um die „Erhaltungsziele und den Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes)“.

In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich keine der vorgenannten Schutzgebiete.


Im Ergebnis kann somit festgestellt werden, dass die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB vollständig vorliegen; der vorliegende Bebauungsplan darf daher als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.

In der Folge können für dieses Aufstellungsverfahren die nachstehenden Vereinfachungen und Beschleunigungen Anwendung finden:

  • Verzicht auf eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einen Umweltbericht nach § 2a BauGB,
  • Verzicht auf eine Eingriffs-/Ausgleichsermittlung und -bilanz,
  • Verzicht auf die Angaben bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB darüber, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
  • Verzicht auf die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
     
  2. Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplanes Nr. 88 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt.
     
  3. Soweit sich beantragte Bauvorhaben in die Festsetzungen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 88 einfügen, kann für diese nach § 14 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der beschlossenen Veränderungssperre erteilt werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

  1. Planzeichnung
  2. Texteil B
  3. Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planzeichnung (937 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2020-08-05 Festsetzungen Bebauungsplan 88 (85 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung (3443 KB)