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Vorlage - V20/980/HA  

Betreff: Beratung des Frauenförderplanes der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.08.2020 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 11 des Gleichstellungsgesetzes (GstG) hat jede einen Stellenplan bewirtschaftende Dienststelle mit regelmäßig mindestens 20 Beschäftigten für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen.

 

Grundlage eines Frauenförderplanes sind eine  Bestandsaufnahme und eine Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen, möglichen Beförderungen und durch Abbau wegfallenden Stellen (§ 11 Abs. 3 GstG).

 

Der beiliegende Frauenförderplan ist unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates erarbeitet worden.

 

Frauenförderpläne gelten als wichtige Angelegenheit i. S. von § 27 Gemeindeordnung, sodass die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorbehalten ist.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, beiliegenden Frauenförderplan 2020 – 2024 der Gemeinde Stockelsdorf zu beschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n: Frauenförderplan der Gemeinde Stockelsdorf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Frauenförderplan 2020-2024 (1392 KB)