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Vorlage - V20/981/HA  

Betreff: Frauenförderplan der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
31.08.2020 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 11 des Gleichstellungsgesetzes (GstG) hat jede einen Stellenplan bewirtschaftende Dienststelle mit regelmäßig mindestens 20 Beschäftigten für jeweils vier Jahre einen Frauenför-derplan aufzustellen.

 

Grundlage eines Frauenförderplanes sind eine  Bestandsaufnahme und eine Analyse der Be-schäftigtenstruktur sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu be-setzenden Personalstellen, möglichen Beförderungen und durch Abbau wegfallenden Stellen (§ 11 Abs. 3 GstG).

 

Der beiliegende Frauenförderplan für 2020 bis 2024 ist unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates erarbeitet worden.

 

Frauenförderpläne gelten als wichtige Angelegenheit i. S. von § 27 Gemeindeordnung, sodass die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorbehalten ist.

 

Die Vorberatung erfolgt am 17.08.2020 im Hauptausschuss.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der beiliegende Frauenförderplan 2020 – 2024 der Gemeinde Stockelsdorf wird beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n: Frauenförderplan der Gemeinde Stockelsdorf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Frauenförderplan 2020-2024 (1392 KB)