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Vorlage - V20/982/OA  

Betreff: Straßenverkehrsangelegenheiten; Durchfahrtsperren im Gertrud-Groth-Ring und im Le-Portel-Ring
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
24.08.2020 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 die Aufhebung der Durchfahrtsperren im Gertrud-Groth-Ring, im Le-Portel-Ring und im Übergang Teichstraße/ Hermannstraße beschlossen. Dieser Beschluss wurde mit der Entfernung der betreffenden Poller durch den Bauhof am 05.05.2015 umgesetzt.

 

Nach einem Erprobungsjahr wurde in der Sitzung am 21.06.2016 vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit die Beibehaltung der Aufhebung der Duchfahrtsperren bestätigt und beschlossen.

 

Seit dieser Zeit bekunden immer wieder Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld  des Gertrud-Groth-Rings und des Le-Portel-Rings, ihren Unmut über den aktuellen Zustand, also die fehlenden Durchfahrtsperren.

 

Im Gertrud-Groth-Ring wurden beidseitig Geschwindigkeitsmessungen und Zählungen der Kfz mit den mobilen Geschwindigkeitsanzeigegeräten (DSD) der Gemeinde Stockelsdorf durchgeführt. Eine Auswertung ergab folgende Zählwerte:

 

 

Sowohl beim Gertrud-Groth-Ring als auch beim Le-Portel-Ring handelt es sich um verkehrsberuhigte Bereiche, sogenannte „Spielstraßen“. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 7 km/h. Bei den Geschwindigkeitsmessungen im Gertrud-Groth-Ring wurde festgestellt, dass 95% der Verkehrsteilnehmer*innen zu schnell gefahren sind, in überwiegender Anzahl zwischen 20 und 30 km/h.

 

Im  Le-Portel-Ring sind keine Geschwindigkeitsmessungen und Zählungen der Kfz erfolgt. Seit Ende Juni 2020 werden Bauarbeiten im Schulweg durchgeführt. Die Sperrung des Schulwegs und die Umleitung des Verkehrs hätte zu einem verfälschten Bild über das übliche Verkehrsaufkommen im Le-Portel-Ring geführt.

 

Zusammenfassend lassen sich Argumente sowohl gegen als auch für die Durchfahrtsperren finden. Die derzeitige Regelung entspricht dem aktuellen Verkehrsentwicklungsplan und soll in erster Linie einem möglichst durchgängigen Verkehrsfluss dienen. Die Anzahl der passierenden Fahrzeuge im Gertrud-Groth-Ring war so gering, dass dadurch keine Entlastung des Verkehrsflusses erreicht werden dürfte. Eine Wiederaufstellung der Poller würde zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit beitragen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein einen Antrag auf Wiederaufstellung der am 05.05.2015 im Gertrud-Groth-Ring und Le-Portel-Ring entfernten Poller zu stellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n: