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Vorlage - V20/984/BA  

Betreff: Förderung Radverkehr - Mobilitätsstationen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
24.08.2020 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Begründung:

 

Zur Förderung des Radverkehrs wurden mit der Gründung des „Runden Tischs Radverkehr“ und der Aktion STADTRADELN alle konkreten nicht-investiven Maßnahmen umgesetzt, die im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes zur Umsetzung vorgesehen sind. Mit dem anstehenden Bau der Radabstellanlage am Rathaus (Vergabeverfahren läuft aktuell) wird eine erste investive Maßnahme umgesetzt.

 

Unter Berücksichtigung von drei Aspekten bietet sich der Bau weiterer Abstellanlagen in Sto-ckelsdorf an, die hauptsächlich zur Förderung des Fahrrad-Zubringerverkehrs für den ÖPNV dienen (Bike&Ride):

 

1. Der ÖPNV wurde umgestellt, sodass sich an der Marienburgstraße ein ÖPNV-Knotenpunkt gebildet hat (Linien 9, 17 & 5912). Gleichzeitig strebt der Kreis Ostholstein für „seine“ Buslinien eine Anpassung der Streckenführung und Taktung an. Um eine An-bindung aller Dörfer an die Hauptbusline 5912 zu gewährleisten biete sich eine Abstell-anlage auf den Dörfern an.

2. Die bestehende Radabstellanlage an der Marienburgstraße wird zeitweise sehr intensiv u.a. von Schülern genutzt und es gab mehrfach Nachfragen beim Klimaschutzmanager zu Ausbau/Modernisierung der Anlage.

3. Für die Errichtung von sogenannten Mobilitätstationen (Radabstellanlagen an Über-gangspunkten von ÖPNV/CarSharing zu Radverkehr) hat die Bundesregierung ein För-derprogramm geschaffen. Diese Förderung wurde mit Wirkung für 2020-2022 neu in die die Kommunalrichtlinie aufgenommen. Über diese Richtlinie fördert die Bundesregierung Klimaschutzprojekte, unter anderem auch die Stelle des Klimaschutzmanagers.

 

Solche Maßnahmen sind ein Schritt beim Ausbau der Fahrradinfrastruktur und können ohne größere konzeptionelle Vorüberlegungen (wie einem gemeindeweiten Radverkehrskonzept) umgesetzt werden. Werden Abstellanlagen als Mobilitätsstation ausgelegt, wird die Investition für den Bau mit 50% gefördert (sofern der Förderantrag bis Ende 2021 gestellt wird; siehe Anhang). Mobilitätsstationen müssen dabei den Übergang von Radverkehr auf ein anderes Verkehrsmittel (ÖPNV/Car-Sharing) ermöglichen. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine konkrete Entwurfsplanung. Die entsprechenden Planungskosten werden nicht durch das Förderprogramm gefördert. Eine Förderung durch die AktivRegion im Zuge eines interkommunalen Kooperationsprojektes wird vorab geprüft.

Unter Einbindung des „Runden Tischs Radverkehr“ ist nach der Bereitstellung von Planungsmitteln eine Entwurfsplanung zu erstellen und dem UBPöS in Vorbereitung der Umsetzung vorzustellen.

Die Kosten pro Mobilitätsstation (inkl. Planung) werden auf 75.000€ geschätzt und beruhen auf Erfahrungswerten aus Kiel, Preetz und Plön, die ähnliche Stationen errichtet haben bzw. errichten.

Die Verpflichtungserklärung in Höhe von 65.000 € ermöglicht es, eine Förderantrag in 2021 zu stellen. Ohne die Verpflichtungsermächtigung könnte der Förderantrag erst 2022 gestellt werden, wodurch die Förderquote auf 40% sinken würde.

Die Verpflichtungserklärung wird nur aktiviert, sofern der Ausschuss der Entwurfsplanung zustimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung des Radverkehrs ist ein Konzept für die Errichtung von Mobilitätsstationen zur Verknüpfung von unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Bike&Ride) zu entwickeln. Als beratendes Gremium ist der "Runde Tisch Radverkehr" einzubeziehen. Die Ergebnisse sind dem UBPöS vorzulegen.

Für die fachliche Ausarbeitung der Entwurfsplanung sind 10.000€ im Haushalt 2021 zur Verfü-gung zu stellen. Für den Bau einer Mobilitätsstation ist eine Verpflichtungserklärung in Höhe von 65.000 € in den Haushalt 2021 einzustellen. Fördermittel sind zu beantragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

75.000

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n:

 

1. Auszug der Hinweise zu Förderung von Mobilitätsstationen (Im Hinweisblatt ist noch der ursprüngliche Fördersatz von 40% aufgeführt, da diese noch nicht aktualisiert wurden)

2. Meldung zu erhöhten Förderquoten für Klimaschutzprojekte

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug der Hinweise zu Förderung von Mobilitätsstationen (194 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Meldung zu erhöhten Förderquoten für Klimaschutzprojekte (252 KB)