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Vorlage - V20/987/KA  

Betreff: Genehmigung von zwei überplanmäßigen Anzeigen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.08.2020 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
31.08.2020 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aussage zur Barrierefreiheit:

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Begründung:

Die Betreuung an den Offenen Ganztagsschule fand während des Lock-Downs der Corona-Pandemie nicht statt. Daher wurden auch keine Elternbeiträge erhoben.

Um die Zahlungsfähigkeit des OGGS e.V. zu erhalten, wurden bereits per überplanmäßiger Anzeige pro Schule 19.000 Euro bereitgestellt.

Nach nun vorliegender Kostenrechnung müssen für die Grundschule Ravensbusch und die Erich-Kästner-Grundschule noch 12.800 Euro bzw. 16.600 Euro nachgezahlt werden um den Ausfall auszugleichen. Damit liegt die Summe der überplanmäßigen Ausgaben für diesen Zweck über den in der Haushaltssatzung festgeschriebenen 25.000 Euro für die die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann.

Die ausgefallenen Elternbeiträge wurden zu 100 Prozent vom Land erstattet, sodass diese zur Deckung genutzt werden können.

Weiterhin werden die neuen Ertragskonten in den Deckungskreis der OGGS aufgenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Der überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produktsachkonto 211010.5318110 (Grundschule Ravensbusch – Zuschüsse für lfd. Zwecke) in Höhe von 12.800 Euro wird zugestimmt.
  2. Der überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produktsachkonto 211030.5318110 (Erich-Kästner-Schule – Zuschüsse für lfd. Zwecke) in Höhe von 16.600 Euro wird zugestimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Deckungsvorschlag:

  1. Mehreinnahmen auf dem PSK 211010.4481000 in Höhe von 12.800 Euro.
  2. Mehreinnahmen auf dem PSK 211030.4481000 in Höhe von 16.600 Euro.

 

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Anlage/n: