Vorlage - V20/987/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Die Betreuung an den Offenen Ganztagsschule fand während des Lock-Downs der Corona-Pandemie nicht statt. Daher wurden auch keine Elternbeiträge erhoben.
Um die Zahlungsfähigkeit des OGGS e.V. zu erhalten, wurden bereits per überplanmäßiger Anzeige pro Schule 19.000 Euro bereitgestellt.
Nach nun vorliegender Kostenrechnung müssen für die Grundschule Ravensbusch und die Erich-Kästner-Grundschule noch 12.800 Euro bzw. 16.600 Euro nachgezahlt werden um den Ausfall auszugleichen. Damit liegt die Summe der überplanmäßigen Ausgaben für diesen Zweck über den in der Haushaltssatzung festgeschriebenen 25.000 Euro für die die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann.
Die ausgefallenen Elternbeiträge wurden zu 100 Prozent vom Land erstattet, sodass diese zur Deckung genutzt werden können.
Weiterhin werden die neuen Ertragskonten in den Deckungskreis der OGGS aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
- Der überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produktsachkonto 211010.5318110 (Grundschule Ravensbusch – Zuschüsse für lfd. Zwecke) in Höhe von 12.800 Euro wird zugestimmt.
- Der überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produktsachkonto 211030.5318110 (Erich-Kästner-Schule – Zuschüsse für lfd. Zwecke) in Höhe von 16.600 Euro wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Deckungsvorschlag:
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Anlage/n: