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Vorlage - V20/989/BA  

Betreff: Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 85 "Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf" für das Gebiet nordwestlich der Dorfschaft Pohnsdorf, östlich der Dorfschaft Dissau, südlich der Dorfschaft Curau und westlich der L 184
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
24.08.2020 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
31.08.2020 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Das Land Schleswig-Holstein stellt zurzeit die Neuaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie auf. In dem im Dezember 2019 vorgestellten 3. Entwurf war zusätzlich zum Windpark Obernwohlde noch die Vorrangfläche PR3_OHS_081 im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindenen Bebauungsplanes Nr. 85 vorgesehen. Die Gemeinde Stockelsdorf hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass weitere Windkraftgebiete zusätzlich zum bestehenden Windpark nicht für verträglich gehalten werden.

Vom Land Schleswig-Holstein wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es aufgrund der Ermittlung neuer Sachverhalte auf den Windeignungsflächen in der 3. Anhörungsrunde nunmehr zu einer 4. Anhörungsrunde kommen wird. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich allerdings auf die wenigen noch zu ändernden Teile der Regionalpläne beschränken. Der vierte Entwurf soll bis September vorgelegt werden und die Anhörung auf einen Monat im Oktober verkürzt. Ob eines der betroffenen Gebiete in der Gemeinde Stockelsdorf liegt, ist derzeit noch unklar.

Seitens der Landesregierung besteht weiterhin das Ziel, die Rechtskraft des Teilregionalplanes Windenergie zum Ablauf des Moratoriums am 31.12.2020 zu erreichen.

 

Um eine Feinsteuerung der regionalplanerischen Vorgaben zu sichern, hat die Gemeinde Stockelsdorf bereits in 2018 den Bebauungsplan Nr. 85 aufgestellt.

Da für die oben genannte Vorrangfläche bereits ein Vorhabenträger vorhanden ist und die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vor Inkrafttreten des Regionalplanes zu stellen, sieht die Verwaltung hier das Erfordernis für eine Sicherung der Planung. Es wird daher empfohlen, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das betroffene Areal zu beschließen. Ohne diese Veränderungssperre bestünde die Gefahr, dass die Ziele der Bauleitplanung durch die tatsächliche Entwicklung nicht mehr umsetzbar sein würden. 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“  für das Gebiet nordwestlich der Dorfschaft Pohnsdorf, östlich der Dorfschaft Dissau, südlich der Dorfschaft Curau und westlich der L 184) wird zur Sicherung der Planung der beigefügte Entwurf  (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
     
  2. Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n:

 

-          Planzeichnung Vorrangfläche PR3_OHS_081

-          Satzung Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 85

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planzeichnung PR3 OHS 081 (505 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Satzung Veränderungssperre B-Plan 85 Windkraft Dissau (172 KB)