Vorlage - V20/989/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Das Land Schleswig-Holstein stellt zurzeit die Neuaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie auf. In dem im Dezember 2019 vorgestellten 3. Entwurf war zusätzlich zum Windpark Obernwohlde noch die Vorrangfläche PR3_OHS_081 im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindenen Bebauungsplanes Nr. 85 vorgesehen. Die Gemeinde Stockelsdorf hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass weitere Windkraftgebiete zusätzlich zum bestehenden Windpark nicht für verträglich gehalten werden.
Vom Land Schleswig-Holstein wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es aufgrund der Ermittlung neuer Sachverhalte auf den Windeignungsflächen in der 3. Anhörungsrunde nunmehr zu einer 4. Anhörungsrunde kommen wird. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich allerdings auf die wenigen noch zu ändernden Teile der Regionalpläne beschränken. Der vierte Entwurf soll bis September vorgelegt werden und die Anhörung auf einen Monat im Oktober verkürzt. Ob eines der betroffenen Gebiete in der Gemeinde Stockelsdorf liegt, ist derzeit noch unklar.
Seitens der Landesregierung besteht weiterhin das Ziel, die Rechtskraft des Teilregionalplanes Windenergie zum Ablauf des Moratoriums am 31.12.2020 zu erreichen.
Um eine Feinsteuerung der regionalplanerischen Vorgaben zu sichern, hat die Gemeinde Stockelsdorf bereits in 2018 den Bebauungsplan Nr. 85 aufgestellt.
Da für die oben genannte Vorrangfläche bereits ein Vorhabenträger vorhanden ist und die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vor Inkrafttreten des Regionalplanes zu stellen, sieht die Verwaltung hier das Erfordernis für eine Sicherung der Planung. Es wird daher empfohlen, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das betroffene Areal zu beschließen. Ohne diese Veränderungssperre bestünde die Gefahr, dass die Ziele der Bauleitplanung durch die tatsächliche Entwicklung nicht mehr umsetzbar sein würden.
Beschlussvorschlag:
- Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nordwestlich der Dorfschaft Pohnsdorf, östlich der Dorfschaft Dissau, südlich der Dorfschaft Curau und westlich der L 184) wird zur Sicherung der Planung der beigefügte Entwurf (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.
- Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
- Planzeichnung Vorrangfläche PR3_OHS_081
- Satzung Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 85
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Planzeichnung PR3 OHS 081 (505 KB) | |||
2 | öffentlich | Satzung Veränderungssperre B-Plan 85 Windkraft Dissau (172 KB) |