Vorlage - V20/001/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, da gegenüber dem Ursprungshaushalt Positionen wesentlich von den Ansätzen abweichen.
Aus den Anlagen ist ersichtlich, welche Produktsachkonten von den Änderungen betroffen sind.
Durch den IV. Nachtrag erhöht sich der Jahresfehlbetrag von 2.281.700 € auf 2.596.500 €.
Der Kreditbedarf im Finanzplan kann durch Streichung und Verschieben von Baumaßnahmen von 6.543.500 € auf 5.397.900 € gesenkt werden.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen verringert sich ebenfalls von 3.685.000 € auf 3.060.000 €.
Beschlussvorschlag:
- Der IV. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
- Die IV. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Anlage/n:
IV. Nachtragshaushaltssatzung
IV. Nachtragshaushaltsplan inkl. Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | IV.Nachtragshaushalt2020 (13612 KB) |