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Vorlage - V20/001/KA  

Betreff: IV. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.10.2020 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
26.10.2020 
18. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aussage zur Barrierefreiheit:

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Begründung:

Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, da gegenüber dem Ursprungshaushalt Positionen wesentlich von den Ansätzen abweichen.

Aus den Anlagen ist ersichtlich, welche Produktsachkonten von den Änderungen betroffen sind.

 

Durch den IV. Nachtrag erhöht sich der Jahresfehlbetrag von 2.281.700 € auf 2.596.500 €.

 

Der Kreditbedarf im Finanzplan kann durch Streichung und Verschieben von Baumaßnahmen von 6.543.500 € auf 5.397.900 € gesenkt werden.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen verringert sich ebenfalls von 3.685.000 € auf 3.060.000 €.

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Beschlussvorschlag:

  1. Der IV. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
  2. Die IV. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird erlassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen

 

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Anlage/n:

IV. Nachtragshaushaltssatzung

IV. Nachtragshaushaltsplan inkl. Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich IV.Nachtragshaushalt2020 (13612 KB)