Vorlage - V20/003/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 18.08.2020 beschlossen, Richtlinien zur Anlage des Stiftungsvermögens zu erarbeiten. Die Fraktionen sollten hierfür Vorschläge bis Ende Oktober 2020 unterbreiten.
Vorschläge der Fraktionen waren nicht zu verzeichnen. Die Verwaltung hat daher beiliegenden Entwurf einer Anlagerichtlinie gefertigt.
Danach ist das Stiftungsvermögen künftig auf der Basis von Nachhaltigkeitsaspekten anzulegen, d. h. die Wahl der Bankinstitute und Kapitalanlagegesellschaften erfolgt unter der Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Grundsätze.
Die Zuständigkeit für Anlagen bis zu einem Wert von 100.000 Euro sollen dem Stiftungsvorstand (Bürgermeister/in) mit Berichtspflicht übertragen werden. Sie / Er berichtet in der jeweils folgenden Sitzung über Neuanlagen des Stiftungsvermögens.
Anlagen ab einem Wert von über 100.000 Euro soll weiterhin das Stiftungskuratorium entscheiden.
Die nächste Neuanlage steht zum 22.05.2021 an – am 21.05.2021 endet die Festlegung von 100.000 Euro bei der Umweltbank.AG, Nürnberg.
Beschlussvorschlag:
Die beiliegende Richtlinie zur Anlage des Stiftungsvermögens wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: Richtlinie zur Anlage des Stiftungsvermögens
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlagerichtlinien (41 KB) |