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Vorlage - V20/017/BA  

Betreff: Haushaltsansätze 2021 für den Bereich Bauen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sandberg, Silke
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
01.10.2020 
21. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit zurückgestellt   
09.11.2020 
22. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

entfällt

 

Begründung:

Zu der beigefügten Liste Haushalt für den Bereich Bauen HH Jahr 2021 werden folgende Hinweise gegeben:

 

Die Kämmerei hat einen neuen Vordruck für die Haushaltsplanung entwickelt. Die investiven und konsumtiven Mittelanmeldungen sowie Erträge sind produktbezogen zugeordnet. Eine Aufgliederung, wie in den Jahren zuvor, in Tiefbau, Hochbau, Aufwendungen und Erträge usw. ist entfallen.

Der Vordruck enthält einen Rückblick über die Rechnungsergebnisse der Vorjahre 2018 und 2019. Den Ansatz für das laufende HH Jahr, die Mittelanmeldung mit VE für das HH Jahr 2021 sowie einen mittelfristigen Finanzausblick bis zum HH Jahr 2024.

Produktsachkonten mit Kleinstbeträgen bis 300 Euro wurden weitestgehend den entsprechenden Deckungskreisen zugeordnet und die Mittelanmeldung somit auf 0 Euro gesetzt. Auch Ausgaben für Sachverständige- , Gerichts- und ähnliche Kosten werden künftig mit in die Deckungskreise aufgenommen. Produkte, bei denen konkrete Ausgaben in 2021 für Gutachten, Sachverständige, Anwalts- und Prozesskosten u.a. feststehen, haben einen Planungsansatz für 2021.

Haushaltsmittel aus 2020 wurden nur in das HH Jahr 2021 übertragen, soweit noch laufende Aufträge bzw. vertragliche Bindungen bestehen.

Bei geplanten Bauvorhaben wurden vorerst die Honorarkosten bis zur Genehmigungsplanung (Einreichung Bauantrag) eingestellt. Die nachfolgenden Honorarkosten (inkl. Fachplaner) sowie die Baukosten werden erst nach vorliegender Baugenehmigung über einen Nachtragshaushalt eingeworben.

Sofern im laufenden HH Jahr nicht mehr mit dem Bau begonnen werden kann, erfolgt die Mittelbereitstellung über eine Verpflichtungsermächtigung (VE). Diese ermächtigt die Verwaltung, Verpflichtungen zur Leistung von Anzahlungen für Investitionen in künftigen Jahren bzw. in dem darauffolgenden HH Jahr einzugehen.

Die Begründung der Bauhofleitung für die Fahrzeug- und Gerätebeschaffung für den Bauhof sowie die Haushaltsplanung Spielplätze liegt als Anlage bei

Das Ergebnis der Haushaltsklausurtagung vom 28.09.2020 wurde dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.10.2020 zur Entscheidung vorlegt. Die Beschlüsse des HA sind in die beigefügte Haushaltsaufstellung eingepflegt und gelb markiert. Zusätzliche HH Mittel sind in der Liste blau und weitere Einsparvorschläge orange dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt dem

Hauptausschuss, die anliegenden Haushaltsansätze im Haushalt 2021 zu berücksichtigen.“

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HH 2021 Bauen (586 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Haushaltsplanung Spielplätze 2021 (198 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung Fahrzeugliste Bauhof 2021 (167 KB)