Vorlage - V20/027/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß Satzung für den Seniorenbeirat ist der Seniorenbeirat alle drei Jahre in einer Seniorenversammlung neu zu wählen (§ 3).
Die Wahlzeit der gegenwärtigen Beiratsmitglieder endet am Oktober 2020. Die Neuwahl war vorgesehen für den 14.10.2020.
Die Wahl ist infolge der vorherrschenden Pandemie abgesagt worden.
Wegen der nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens schlage ich nach Abstimmung mit dem Seniorenbeirat vor, die Wahl um ein Jahr auf den Oktober 2021 zu verschieben.
Bis dahin werden die amtierenden Mitglieder gebeten, ihre Mandate kommissarisch weiter auszuüben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
- Die Seniorenbeiratswahl wird um ein Jahr verschoben.
- Die Mitglieder des amtierenden Seniorenbeirates werden gebeten, ihre Mandatsausübung bis zum Oktober 2021 kommissarisch fortzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: