Vorlage - V20/033/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Das Land Schleswig-Holstein stellt zurzeit die Neuaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie auf.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf war im dritten Entwurf das Vorranggebiet PR3_OHS_081 enthalten. Die Gemeinde Stockelsdorf hat zu diesem Entwurf eine Stellungnahme mit dem Inhalt abgegeben, dass weitere Windkraftgebiete zusätzlich zum bestehenden Windpark nicht für verträglich gehalten werden.
Das Beteiligungsverfahren zum vierten Entwurf hat am 24.09.2020 begonnen und endet am 23.10.2020. Da das beschlossene Moratorium zum Jahresende ausläuft, ist dies möglicherweise der letzte Entwurf vor Rechtskraft des Regionalplanes. Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf ist im vierten Entwurf unverändert PR3_OHS_081 enthalten. Das Gebiet wurde gegenüber dem dritten Entwurf aufgrund einer Neubetrachtung des Innenbereichs des Ortsteiles Dissau allerdings von 15,3 ha auf 18,3 ha vergrößert (Gegenüberstellung siehe Anlage 2).
Die Verwaltung hat das Büro Prokom und Herrn RA Dr. Arndt beauftragt eine Stellungnahme zu erarbeiten (Anlage 3 – wird nachgesandt).
Es wird empfohlen, diese zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Stellungnahme über den Kreis Ostholstein an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, sowie direkt an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, zu übermitteln.
Beschlussvorschlag:
- Die anliegende Stellungnahme (Anlage 3) wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die anliegende Stellungnahme über den Kreis Ostholstein an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, sowie direkt an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung und ländliche Räume, zu übermitteln.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1 – 4. Entwurf des Regionalplanes vom September 2020
Anlage 2 – Gegenüberstellung PR3_OHS_081 3. Entwurf und 4. Entwurf
Anlage 3 – Stellungnahme Gemeinde Stockelsdorf (wird nachgesandt)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Vierter Entwurf Regionalplan 2020 (644 KB) | |||
2 | öffentlich | Gegenüberstellung PR3_OHS_081 (282 KB) | |||
3 | öffentlich | Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum vierter Entwurf Regionalplan Windkraft (29748 KB) |