Vorlage - V20/044/HA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Im Kalenderjahr 2020 sind von der Gemeinde Stockelsdorf gemäß Verteilerschlüssel des Kreises Ostholstein noch 26 Personen aufzunehmen.
Im Migrantenwohnheim und in den angemieteten Wohnungen sind zwar noch Kapazitäten für die Aufnahme von bis zu 10 Personen vorhanden. Es handelt sich dabei aber um bereits bewohnte Unterkünfte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Größe eine intensivere Belegung zulassen.
Die Gemeinde Stockelsdorf ist im Verhältnis zu den meisten anderen Gemeinden im Kreis mit der Erfüllung der Aufnahmequote deutlich im Minus. Zwangszuweisungen drohen.
Die Gemeindevertretung hat daher am bereits 22.04.2020 dem Ankauf einer Containeranlage für bis zu 24 Personen zugestimmt. Das Bauprogramm wurde am 01.10.2020 im UBPöS beschlossen. Nach aktuellen Feststellungen des Bauamtes muss die Anlage europaweit ausgeschrieben werden, sodass eine weitere Verzögerung eintreten wird. Der Auftrag für die Ausschreibung ist der GMSH erteilt worden. Nach Einschätzung des Bauamtes wird die Aufstellung der Wohncontaineranlage voraussichtlich frühestens im Juli 2021 erfolgen.
Parallel hierzu werden jetzt kurzfristig zwei der leerstehenden Wohnungen am Herrengartenpark in Stockelsdorf, Dorfstr. 7 - 9, soweit hergerichtet, dass sie zumindest als Übergangs-unterkunft dienen können.
Die Appartementhäuser an der Ahrensböker Straße sind gegenwärtig bis zum 31.12.2021 für die Gemeinde Stockelsdorf reserviert (Verlängerung ist vorgesehen).
Die größeren Unterkünfte sind derzeit wie folgt belegt (Stand: 15.10.2020):
Wohnanlage | Anzahl der Bewohner/innen | Bemerkungen |
Migrantenwohnheim | 25 |
|
Appartementanlage (18 Wohnungen) | 44 | Reserviert bis 31.12.2021 (Verlängerung ist vorgesehen) |
Ehem. Gaststätte „Zur Birke“ | 11 | Mietvertrag läuft im März 2021 aus |
Zudem hat die Gemeinde Stockelsdorf weitere 23 Wohnungen angemietet, in denen gegenwärtig insgesamt 140 Personen wohnen.
In der Gemeinde Stockelsdorf wohnen aktuell (Stand 30.10.2020) etwa 220 Flüchtlinge.
Insgesamt 92 Personen davon erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Diese Personen verfügen über folgende Aufenthaltstitel:
- 54 Gestattung
- 38 Duldung.
Die übrigen Personen verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis und sind entweder berufstätig oder stehen im Leistungsbezug nach dem SGB II (JobCenter).
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Zuwanderungsbericht 2020-10 (1271 KB) |