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Vorlage - V20/051/HA  

Betreff: Erlass der II. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 08.10.2018 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 15.07.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.11.2020 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07.09.2020 ist zur Durchführung von Sitzungen in Fällen höherer Gewalt § 35 a in die Gemeindeordnung eingefügt worden. Diese am 25.09.2020 in Kraft getretene Vorschrift ermöglicht es Gemeinden, in der Hauptsatzung zu regeln, dass in außergewöhnlichen Notsituationen Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse ohne persönliche Präsenz der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden können.

 

Die Öffentlichkeit ist durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton  in einen öffentlich zugänglichen Raum  und durch eine Echtzeitübertragung  oder eine vergleichbare Einbindung der Öffentlichkeit über Internet herzustellen.

 

In einer nach diesem Verfahren abgehaltenen Sitzung dürfen Wahlen nicht durchgeführt werden.

 

Eine entsprechende Nachtragssatzung (Entwurf) ist als Anlage beigefügt. Auf Hinweis der Kommunalaufsicht ist eine gleiche Regelung für Sitzungen der Beiräte aufgenommen worden.

 

Am 30.10.2020 wurde der als Anlage 2 beiliegende Erlass des Ministeriums für Inneres vom 29.10.2020 zum Thema „Ausbreitung Corona-Virus / kommunaler Sitzungsdienst veröffentlicht. Dieser Erlass erhält auch Musterformulierungen für Anpassungen der Hauptsatzungen für Sitzungen in Fällen höherer Gewalt. Auf der Basis des Erlasses wurde die Anlage 3 beigefügte Nachtragssatzung als zusätzliche Variante entwickelt. Diese Version fasst die Regelungen für die Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und der Beiräte in einem Paragraphen (§ 6a) zusammen. Diese Fassung wird von der Verwaltung favorisiert und zur Beschlussfassung vorgeschlagen.   

 

Eine Vorberatung im Hauptausschuss erfolgt aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht.  

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die als Variante 2 beiliegende II. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf vom 08.10.2018 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 15.07.2019 wird beschlossen. 
  2. Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung II Nachtrag Stand 2020-10-30 (67 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Erlass MILIG 29.10.2020 Durchführung GV_Sitzungen (Corona) (169 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Hauptsatzung II Nachtrag Version II (72 KB)