Vorlage - V20/059/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß dem zwischen der Gemeinde Stockelsdorf und dem ATSV geschlossenen Nutzungsvertrag für die Sportanlage im Herrengarten verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 1 Jahr, wenn bis zum 30.09. jedes Jahres eine Kündigung nicht erfolgt ist.
Ausgenommen hiervon ist die Tennisanlage. Die Tennisanlage ist dem ATSV gemäß Beschluss des JSSSK vom 22.06.2010 bis zum 31.12.2035 überlassen.
Vom Vorstand des ATSV Stockelsdorf wurde mitgeteilt, dass auf der Anlage und insbesondere im Clubheim in den nächsten Jahren größere Investitionsmaßnahmen anstehen.
Um Zuschüsse vom Landessportverband, Kreis Ostholstein usw. erhalten zu können, wird vorausgesetzt, dass die Sportanlage dem Sportverein für mindestens 25 Jahre überlassen ist.
Der Vorstand des ATSV Stockelsdorf hat deshalb eine vorzeitige Vertragsverlängerung für die Tennisanlage bis zum 31.12.2050 beantragt.
Ich schlage vor, dem Antrag zu entsprechen, um dem Sportverein die Möglichkeit zu geben, Förderanträge für die anstehenden Vorhaben stellen zu können.
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des 4. Änderungsvertrages zum „Überlassungsvertrag Sportanlage Herrengarten“ mit der Verlängerung der Vertragslaufzeit für die Tennisanlage bis zum 31.12.2050 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: 4. Änderungsvertrag zum „Überlassungsvertrag Sportanlage Herrengarten“
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | ATSV 4 Änderungsvertrag Herrengarten (37 KB) |