Vorlage - V20/063/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2020 über den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 beraten.
Nach Anmeldung der Fachausschüsse ergaben sich im Ergebnis- und Finanzplan erhebliche Fehlbeträge.
Die Verwaltung hat mit der Politik in diversen Gesprächen und Sparrunden Änderungen und Kürzungen erarbeitet. Die vorgeschlagenen Kürzungen wurden im Hauptausschuss am 19.10.2020 beraten und zum Hauptausschuss am 23.11.2020 in den Haushalt eingearbeitet.
Das Ziel von Verwaltung und Politik besteht weiterhin darin, möglichst ausgeglichene Haushalte ohne weitere Neuverschuldung aufzustellen. Trotz umfangreicher Sparbemühungen konnte das Ziel auch für das Jahr 2021 nicht erreicht werden.
Im Finanzplan ist durch die Investitionsmaßnahmen eine rechnerische Neuverschuldung in Höhe von 4.490.400 EUR erforderlich. Die liquiden Mittel sind im Jahr 2020 nahezu aufgebraucht worden, sodass nicht mehr darauf zurückgegriffen werden kann, um die Neuverschuldung zu reduzieren.
Der Ergebnisplan schloss im ersten Entwurf mit einem Fehlbetrag in Höhe von 4.020.300 € ab. Nach Einarbeitung der Sparvorschläge und Nachmeldung sowie erneuter Durchsicht aller Haushaltsanmeldungen der Fachämter beläuft sich der Fehlbetrag auf 2.056.600 EUR.
Der vorgelegte Haushalt stellt sich wie folgt dar:
Ergebnisplan:
Erträge 35.029.200 EUR
Aufwendungen 37.085.800 EUR
Finanzplan:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 33.121.600 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 33.640.200 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.560.700 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 7.379.700 EUR
Im Stellenplan 2021 wurde durch Beschluss des Hauptausschusses vom 23.11.2020 die Stelle mit der lfd. Nummer 11 (IT-Systemadministrator) mit einem Sperrvermerk versehen.
Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH und der Haushaltsplan der Stiftung Curauer Moor sind nicht Bestandteile dieses Haushaltes, da sie der Gemeinde noch nicht vorliegen. Sie werden Bestandteil des nächstmöglichen Nachtragshaushaltes.
Beschlussvorschlag:
1) Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird – wie in der Anlage dargestellt – beschlossen.
2) Der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird – wie in der Anlage dargestellt – festgestellt.
3) Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjar 2021 wird – wie in der Anlage dargestellt – erlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Stellenplan
Haushaltsplan mit vorgeschriebenen Anlagen
Haushaltssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Haushaltsplan 2021 (14073 KB) |