Vorlage - V20/068/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevant
Begründung:
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 wurde auch die Annahme von Spenden durch Gebietskörperschaften neu geregelt.
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme entscheidet gemäß Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2 Nr. 7) bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Bürgermeisterin, darüber hinaus die Gemeindevertretung. Hierzu erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht und leitet diesen der Gemeindevertretung zu. In dem Bericht sind alle Zuwendungen aufzuführen, die über 50,00 Euro hinausgehen.
Auch wenn es in dieser Vorschrift nicht explizit vorgesehen ist, hat dies gemäß Erlass des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu geschehen (Transparenzgebot).
Nachfolgend aufgeführte Spenden wurden 2020 vereinnahmt:
Datum | Spender | Verwendungszweck | Betrag |
Jochem Bohnet | Nutzung Jugendzentrum | 150,00 € | |
Kulturstiftung der Sparkasse Holstein | Herrenhauskonzerte | 500,00 € | |
Frühjahr 2020 | Sparkassenstiftung | Zuwendung an die GS Ravensbusch für die Durchführung einer Gewaltpräventionsmaßnahme | 500,00 € |
Kulturstiftung der Sparkasse Holstein | Zuwendung zum Projekt Dorfchronik Obernwohlde | 500,00 € | |
Kulturstiftung des Kreises Ostholstein | Zuwendung zum Projekt Dorfchronik Obernwohlde | 500,00 € | |
Bewilligt am 17.12.2019, noch nicht abgerufen | Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung | Zuwendung für Gartengestaltung der Villa Jebsen | 50.000,00 € |
Die den Freiwilligen Feuerwehren zugewendeten Spenden sind in der Anlage aufgeführt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Liste-Spenden FF-2020 (47 KB) |