Vorlage - V21/103/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Das Kuratorium ist gemäß Stiftungssatzung für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig.
Die Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2020 ist der Vorlage beigefügt.
Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2.189,52 Euro (Vorjahr: 4.148,29 Euro) zur Erfüllung des Stiftungszwecks aufgewendet.
Der Stand der Rücklage war per 31.12.2020 mit 6.058,55 Euro (31.12.2019: 7.363,07 Euro) zu verzeichnen. Davon sind 945,00 Euro aufgrund von Kuratoriumsbeschlüssen gebunden.
Gemäß § 9 der Stiftungssatzung bedarf der Jahresabschluss der Stiftung der Genehmigung der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf aufgestellt. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Jahresabschluss zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2020 (56 KB) |