Vorlage - V21/121/HA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Das Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) zum 01.01.2021 bedeutet für die Gemeinde Stockelsdorf eine höhere finanzielle Belastung bei der Standardfinanzierung.
Die Wohngemeinde (Gemeinde Stockelsdorf) zahlt an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis Ostholstein) einen monatlichen Finanzierungsbeitrag pro betreutem Kind.
Der Kreis bündelt die Landes- und Wohngemeindeanteile und zahlt die Gruppenförderung an die Standortgemeinde. Die Standortgemeinde (Gemeinde Stockelsdorf) fördert wie bisher die Träger der Kindertagesstätten über eine Finanzierungsvereinbarung (Defizitausgleich).
Folgender Zahlungslauf kann mit den Werten von Januar bis März für das Jahr 2021 zu Grunde gelegt werden:
Ausgaben:
Defizitausgleich (ungedeckte Betriebskosten) 4.084.600 €
Wohnsitzanteil (Zahlung an den Kreis OH) 3.018.744 €
für Kinder aus der Gemeinde
inkl. derer, die auswärtig betreut werden
Einnahmen:
Gruppenfördersumme vom Kreis 5.229.932 €
Die Gemeinde Stockelsdorf hat somit für das Jahr 2021 mit Kosten von 1.873.412 zu rechnen. Ein abschließendes Ergebnis kann jedoch erst nach der Betriebskostenabrechnung der Kindertagesstätten Mitte 2022 festgestellt werden.
Die Planungen der Träger der Kindertagesstätten für die Defizitzahlungen (ungedeckte Betriebskosten) fallen höher aus, da die Landes- und Kreismittel wegfallen. Daher ist mit einer Betriebskostennachzahlung von ca. 1.411.913 € für die Kindertagesstätten zu rechnen.
Eine Erhöhung der Zuschusszahlungen im laufenden Kindergartenjahr ist nicht vorgesehen.
Eine detaillierte Auflistung der Betriebskosten ist in der Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Erklärung Kita Finanzierung
Grafik – Finanzierung nach dem SQKM
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Erklärung Finanzierung (66 KB) | |||
2 | öffentlich | Grafik Kita-Finanzierung (594 KB) |