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Vorlage - V21/128/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Piechotta, Meike
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
27.04.2021 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

Begründung:

 

  1. Planungsanlass

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 sollen für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung neuer Wohnbaugrundstücke geschaffen werden.

 

Auf dem Gelände einer (ehemaligen) landwirtschaftlichen Hofstelle soll der Bau von Einzel- und Doppelhäusern mit einer neuen Erschließungsstraße ermöglicht werden. Gleichzeitig soll das unmittelbar im Westen und Süden angrenzende Areal städtebaulich geordnet werden.

Zusätzlich soll eine Wegeverbindung zum Sportplatz geschaffen werden.

 

  1. Bisheriges Verfahren

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 83 wurde am 10.02.2020 in der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 13.05.2020.

 

  1. Nächster Verfahrensschritt

 

Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des anliegenden Vorentwurfes durchzuführen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiligenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n:

  1. Planzeichnung inkl. Textteil B
  2. Begründung
  3. Gutachten zu Geruchsimmissionen
  4. Geotechnische Beurteilung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 21-04-16 BA Plan B-83 Stodo (14781 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 21-04-16 BA Begründung B-83 Stodo (9744 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 21-04-05 BA Anlage 1 Geruch (1949 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 21-04-05 BA Anlage 2 Boden (1610 KB)