Vorlage - V21/129/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
1. Planungsanlass
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik der Gemeinde Stockelsdorf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere wohnbauliche Entwicklung sowie für eine Gemeinbedarfsfläche geschaffen werden.
Aufgrund der umgebenden Nutzungen und Gebäudetypologien ist die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes mit einer aufgelockerten, durchmischten Bebauung durch Mehrfamilien-, Einzelhaus- und Reihenhausbebauung geplant. Es soll, durch ein breit gefächertes Angebot Wohnraum für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen - Familien, Senioren, Singles oder Paare - geschaffen werden, um der demographischen Entwicklung durch Förderung eines altersübergreifenden und integrativen Zusammenlebens positiv zu begegnen. Die geplante Entwicklung von Geschosswohnungsbau bietet die Chance auch bei Wechsel in eine altersgerechte Wohnform im angestammten Quartier / Ortsteil weiterhin zu wohnen.
Zudem sollen auch kostengünstige Wohnungen entstehen, um Haushalten mit geringem bzw. mittlerem Einkommen den Bezug von bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum zu ermöglichen. Hierbei spielt nicht nur die finanzielle Situation eine Rolle, sondern auch spezielle Bedarfe von Alleinerziehenden, kinderreichen Familien und Menschen mit Behinderung.
Im nordwestlichen Plangebiet soll der Bau einer Kindertagesstätte ermöglicht werden. Zur Abrundung des Konzeptes erfolgt zudem eine Überplanung Bestandsbebauung entlang des Bohnrader Weges.
2. Bisheriges Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 wurde am 09.09.2019 in der Gemeindevertretung gefasst.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 25.09.2019.
Die städtebaulichen Konzepte wurden in den Sitzungen des UBPÖS am 16.09.2019, 15.05.2020 und 12.11.2020 vorgestellt.
3. Nächster Verfahrensschritt
Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des anliegenden Vorentwurfes durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
1. Planzeichnung (Teil A)
2. Textliche Festsetzungen (Teil B)
3. Begründung
4. Städtebauliches Konzept
5. Biotoptypenkartierung
6. Verkehrsgutachten
7. Schalltechnische Untersuchung
8. Geotechnischer Bericht
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Bebauungsplan 86 - Zeichnung (Teil A) (2193 KB) | |||
2 | öffentlich | Bebauungsplan 86 - Textliche Festsetzungen (Teil B) (102 KB) | |||
3 | öffentlich | Bebauungsplan 86 - Begründung (770 KB) | |||
4 | öffentlich | Bebauungsplan 86 - Bebauungskonzept (2840 KB) | |||
5 | öffentlich | Bebauungsplan 86 - Biotoptypkartierung (1183 KB) | |||
6 | öffentlich | Bebauungsplan 86 - Verkehrsgutachten (1006 KB) | |||
7 | öffentlich | Bebauungsplan 86 - Schallgutachten (7324 KB) | |||
8 | öffentlich | Bebauungsplan 86 - Geotechnisches Gutachten (5749 KB) |