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Vorlage - V21/136/BA  

Betreff: 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
27.04.2021 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

Begründung:

 

1. Planungsanlass

 

Mit der Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten sowie einer Gemeinbedarfsfläche „Kindertagesstätte“ geschaffen werden.

Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan - Neuaufstellung - „Fläche für die Landwirtschaft“ soll in „Wohnbaufläche“ und „Gemeinbedarfsfläche“ umgeändert werden. 

 

2. Bisheriges Verfahren

 

Der Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 86 am 09.09.2019 von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Beide Pläne sollen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB aufgestellt werden.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 25.09.2019

 

3. Nächster Verfahrensschritt

 

Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des anliegenden Vorentwurfes durchzuführen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184, nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 56, 1. Erweiterung und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 36 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

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Anlage/n:

 

1. Planzeichnung

2. Begründung 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planzeichnung 24. Änderung FNP (397 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung 24. Änderung FNP (499 KB)