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Vorlage - V21/194/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Büker, Nils
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
19.10.2021 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in Präsenz mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

Begründung:

 

1. Planungsanlass

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 soll für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen „Am Wasserwerk“ und „Erlenweg“ sowie nordwestlich / süstlich der Straße Lilienkuhl die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges soll die städtebauliche Ordnung langfristig planungsrechtlich gesichert und gleichzeitig wohnbauliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Nachfrage nach Bebauungsmöglichkeiten ist in der Gemeinde sehr hoch. Diese Nachfrage zielt nicht nur auf neue Baugebiete ab, sondern erstreckt sich auch auf die Bestandsgebiete.

Durch eine zunehmende bauliche Erweiterung in die rückwärtigen Grundstücksbereiche bereits bebauter Gebiete würde das Maß einer städtebaulich angemessenen Verdichtung deutlich überschritten und erhebliche, bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen herbeigeführt werden.

Dies würde eine Schmälerung insbesondere des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung auslösen, eine starke infrastrukturelle Belastung hervorrufen und zu einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führen.

Die Gemeinde Stockelsdorf verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 das Ziel der städtebaulichen Ordnung des Gebietes und der Schaffung von gebietsverträglichen Möglichkeiten der Nachverdichtung.

 

2. Bisheriges Verfahren

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 wurde am 18.11.2019 in der Gemeindevertretung gefasst.

 

Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurde am 24.08.2020 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vorberaten und am 31.08.2020 in der Gemeindevertretung gefasst. Es erfolgte außerdem die Beschlussfassung über den Wechsel in der Verfahrensführung (anstatt Regelverfahren die Führung nach § 13 a BauGB).

 

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.10. 09.10.2020. Mit Schreiben vom 16.09.2020 wurden die Behörden zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert. Zeitgleich erfolgte die Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz.

 

Der am 19.01.2021 beschlossene Entwurf wurde vom 30.03. bis 29.04.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

 

3. Ergebnis des Beteiligungsverfahrens

 

Insgesamt gaben 18 Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme ab.

Es ging eine Stellungnahme der Öffentlichkeit ein.

 

Am 19.07.2021 wurde seitens der unteren Wasserbehörde des Kreises Ostholstein eine Modifizierung als Ergänzung der wasserrechtlichen TöB-Stellungnahme übersandt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise fanden im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfes Beachtung und sollen ergänzt werden.

 

Eine Entscheidung über die eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses.

 

4. Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf

 

Änderungen auf Grundlage von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:

 

  • Ergänzung eines Hinweises zum Grundwasserschutz unter Punkt 6 der Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Punkt 6.4.2 in der Begründung.

 

Des Weiteren wurden Inhalte aus der Potenzialanalyse der Fauna und Artenschutzprüfung in die Begründung übernommen sowie die textlichen Festsetzungen Nr. 4 Größe der Baugrundstücke und Nr. 5 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden modifiziert.

 

Auf die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen in den textlichen Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanentwurfes wird mit roten Pfeilen hingewiesen.

 

Aufgrund der Änderungen und Ergänzungen wird eine erneute verkürzte Auslegung (2 Wochen) empfohlen. Eine Stellungnahme sollte nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet dwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / süstlich der Straße Lilienkuhl und die Begründung dazu sind nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung ist auf 2 Wochen zu verkürzen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu informieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Planzeichnung (Teil A) + Textteil (Teil B)

Anlage 2: Begründung

Anlage 3: Abwägungstabelle E+A

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2020-08-28 Bebauungsplan 88_ (1004 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2021-10-06 Textliche_Festsetzungen_BP-88 (76 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2021-10-06 Begruendung B-Plan 88 (3442 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2021-10-07 Abwägungstabelle formelle Beteiligung B-Plan 88 (146 KB)