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Vorlage - V21/195/BA  

Betreff: Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche "nördlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 5a und 7 und südlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 4g und 10, nördlich des Roggenhorster Landgrabens (Hasenmoor)" - Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
23.08.2021 
28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in Präsenz mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
30.08.2021 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung in Präsenz mit Online-Stream auf www.stockelsdorf.de ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 soll für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche "nördlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 5a und 7 und südlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 4g und 10, nördlich des Roggenhorster Landgrabens (Hasenmoor)" das Ziel mit einer Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Wohnanlage verfolgt werden.

 

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (Anlage 1).

 

Derzeit befindet sich der südliche Teilbereich im Ursprungsplan Nr. 20. Die nördliche Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20, 2. vereinfachte Änderung.

 

Die Gemeindevertretung hat am 14.06.2021 folgendes beschlossen:

Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, die Planung einer gemeindeeigenen Wohnanlage fortzuschreiben. Absolute Priorität hat die zügige weitere Planung der dafür notwendigen Bebauungspläne und die befristeten Baugenehmigungen gemäß § 246 BauGB.

 

Durch geregelte Nachverdichtung soll das in der näheren Umgebung dominierende Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke übernommen werden. Die vorhandenen Quartiere rden städtebaulich miteinander verbunden und sinnvoll arrondiert werden.

 

Zielsetzung der Planung ist es, im nördlichen Bereich für die Errichtung einer Wohnanlage eine überbaubare Grundstücksfläche festzusetzen. Im südlichen Bereich soll eine Freiflächenstrukturierung erfolgen und ein neuer naturnaher Spielplatz geschaffen werden.

 

Im Flächennutzungsplan Neuaufstellung ist der zu überplanende Bereich als „Grünfläche“ dargestellt. Die „Grünfläche“ wird zur Fortsetzung der anerkannten Naturerlebnisraumfläche (NER) als geplanter westlicher Naturerlebnisraum ausgewiesen (siehe Anlage 2). Der Flächennutzungsplan Neuaufstellung ist im Wege der Berichtigung anzupassen (gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

Die durch den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20, 4. Änderung erfasste Fläche erfüllt die Anforderungen des § 13a BauGB. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung.

 

Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 auf der Grundlage des § 13a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u.a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind; sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.


Beschlussvorschlag:

 

1. r das Gebiet der öffentlichen Grünfläche "nördlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 5a und 7 und südlich der Max-Hamerich-Straße zwischen Haus Nr. 4g und 10, nördlich des Roggenhorster Landgrabens (Hasenmoor)" wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage und einer neuen Freiflächengestaltung zu sichern.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist § 13a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan Neuaufstellung

Anlage 3: Auszug aus dem B-Plan Nr. 20 „Morier Straße“

Anlage 4: Auszug aus dem B-Plan Nr. 20, 2. vereinfachte Änderung

Anlage 5: städtebauliches Konzept

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Geltungsbereich (112 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Auszug FNP (153 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 BP-20 (1558 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 BP-20_2.v.Änd (1106 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 städtebauliches Konzept (2222 KB)